Umgerechnet 72 Prozent der Fahrzeuge wiesen Mängel auf
Schwerpunkt-Kontrolle des gewerblichen Verkehrs auf der Bundesstraße 1 bei Hameln - das Ergebnis war erschreckend
Donnerstag 29. Oktober 2020 - Hameln (wbn). Kontrolle des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs auf der Bundesstraße 1 – mit erschreckendem Ergebnis.
Von 66 kontrollierten Fahrzeugen mussten 48 beanstandet werden. Das berichtet heute Morgen Pressesprecherin Stephanie Heineking-Kutschera. Ein Linienbus wurde auch kontrolliert – da gab’s aber nichts zu meckern!
Teilkräfte der Regionalen Kontrollgruppe (RKG) der Polizeidirektion Göttingen haben am Dienstag (27.10.2020) den gewerblichen Güter- und Personenverkehr der Bundesstraße 1 (B 1) kontrolliert.
Während der viereinhalb-stündigen Schwerpunktkontrolle wurden insgesamt 66 Fahrzeuge kontrolliert. 48 davon mussten beanstandet werden. Das sind umgerechnet 72%!
Von den 48 Fahrzeugen wurde 26 die Weiterfahrt untersagt. In einem Fall wies ein Lkw mit Anhänger erhebliche Schäden an gleich mehreren Reifen auf. Das Fahrzeug wurde zur Durchführung des sofortigen Reifenwechsels auf direktem Weg zu einer Werkstatt geleitet.
In einem anderen Fall beförderte ein Tankreinigungsunternehmen aus Hameln gefährliche Güter (geringe Mengen Heizöl), ohne die vorgeschriebenen Umschließungen und somit ohne ordnungsgemäße Sicherung. Die gefährlichen Abfälle wurden zudem ohne Kennzeichnung des Fahrzeuges und abfallrechtliche Beförderungspapiere transportiert.
Bis auf die beiden genannten Fälle, duften die übrigen 24 Fahrzeuge, denen die Weiterfahrt durch die Beamten der RKG untersagt wurde, ihre Fahrt fortsetzen, nachdem sie die Beanstandungen vor Ort behoben hatten.
Insgesamt wurden 115 Verfahren gegen die an der Beförderung beteiligten Personen (Fahrer, Spedition, etc.) eingeleitet.
Ein Linienbus wurde ebenfalls im Rahmen der Kontrolle angehalten. An dem Bus gab es technisch nichts zu beanstanden. Zusätzlich wurden die Insassen auf die Einhaltung der Hygiene-Regeln im Zusammenhang mit der Corona-Verordnung kontrolliert. Es konnten keinerlei Verstöße festgestellt werden, alle Insassen trugen vorschriftsgemäß eine Mund-Nasen-Bedeckung.