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Gefahr geht von Corona-Leugnern aus

Siebels: Experten bestätigen Verfassungsgemäßheit der Corona-Rechtsetzung

Montag 30. November 2020 - Hannover (wbn). Der Corona-Sonderausschuss des Niedersächsischen Landtags zieht bereits erste Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie.

Bei einer Anhörung von Juristinnen und Juristen zur parlamentarischen Arbeit in Zeiten einer Pandemie sieht der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Wiard Siebels, das Vorgehen in Niedersachsen bestätigt.

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Neben den Vorgaben, die das Bundesinfektionsschutzgesetz den Landesregierungen als Verordnungsgebern macht, wird in Niedersachsen auch das Parlament mit Sondersitzungen des Landtages und Anhörungen des Sozial- und Corona-Ausschusses ausführlich beteiligt. Dies entspräche den Vorgaben des Bundesgesetzes und gehe darüber sogar hinaus - auch den Vorgaben der Verfassung werde damit ausdrücklich Genüge getan, erläutert Siebels weiter.

Teile der Opposition hatten eine Verlagerung dieser Entscheidung gefordert. Dies hätte nach Ansicht von Experten jedoch zu einer für den Bürger schwerer zu durchschauenden Verantwortlichkeit geführt. „Die Regelungen des Bundesgesetzes geben den Landesregierungen einen engen Rahmen an Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung vor!“, schildert der SPD-Politiker weiter: „Durch Regelungen, die Teile der Opposition in Niedersachsen fordern, kommt es nur zu Kompetenzwirrwarr und zu einem schlechteren Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger. Wir wollen in einem so dynamischen Infektionsgeschehen weiterhin eine handlungsfähige Regierung und einen effektiven Rechtsschutz der Bevölkerung. Die heutige Anhörung hat unsere Sicht bestätigt!“, so Siebels in Hannover.

Der SPD-Politiker verweist zudem auf die Vereinbarung zur weiteren Einbindung des Parlaments und insbesondere der Opposition, die die Regierungsfraktionen den Oppositionsfraktionen übersandt hatte. Leider sei wohl vor allem die FDP nicht an einem gemeinsamen Vorgehen im Parlament interessiert. Siebels zitiert abschließend den früheren Präsidenten des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes, der darauf hingewiesen habe, dass die Gefahr nicht von einer ungenügenden Parlamentsbeteiligung ausgehe, sondern von Corona-Leugnern.

 

 

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