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Szenario A in den Schulen bereits ab 31. Mai 2021

Ab Montag wieder Präsenzunterricht im Landkreis Hameln-Pyrmont

Freitag 28. Mai 2021 – Hameln (wbn). Der heutige Inzidenzwert von 17,5 ist bereits die Hälfte des Wertes vom 25. Mai, Tendenz weiterhin fallend.

Für die Schüler im Landkreis Hameln-Pyrmont bedeutet diese Zahl Schule in Echtzeit und vor Ort: Freunde wirklich sehen und treffen und die vertraute Atmosphäre im Klassenzimmer wieder erleben, ja vielleicht sogar genießen.

 

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Nachfolgend die Pressemitteilung des Landkreises Hameln-Pyrmont im Wortlaut:

„Das niedersächsische Kultusministerium hatte es bereits vor Tagen angekündigt und inzwischen konnten auch die rechtlichen Hürden und Fragen, die der Wechsel in das Szenario A mit sich bringt, geklärt werden.

Die ab 31. Mai 2021 gültige Niedersächsische Corona Verordnung, die aller Voraussicht nach erst morgen (29. Mai 2021) veröffentlicht werden soll, knüpft den Wechsel in den Präsenzunterricht nach Szenario A an eine entsprechende Feststellung des Unterschreitens eines Inzidenzwertes, hier von 50, in Form einer Allgemeinverfügung gemäß § 1a Nds. Corona-VO.

Diese rechtsverbindliche Feststellung hat der Landkreis Hameln-Pyrmont vorsorglich per Allgemeinverfügung vom 28. Mai 2021 getroffen.

„Diese Allgemeinverfügung gilt dann für alle Regelungen der Nds. Corona-VO, die von einem Inzidenzwert abhängig sind. Eine erneute Feststellung in einer weiteren Allgemeinverfügung, dass ab dem 31. Mai 2021 das Szenario A in den Schulen gilt, ist dann nicht mehr erforderlich“, erklärt Pressesprecherin Sandra Lummitsch.

Somit steht dem Wechsel in das Szenario A ab kommenden Montag nichts mehr im Wege. Eine entsprechende Information der Kreisverwaltung wurde bereits gestern an die Schulträger im Landkreis versandt, die ihre jeweiligen Schulen informiert haben. Alle weiteren Informationen werden von der jeweiligen Schule an die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler weitergeben.

Schutzmaßnahmen, die ab einer Inzidenz unter 35 wegfallen, bedürfen vorbehaltlich der endgültigen Fassung der Nds. Corona-VO einer erneuten Feststellung der Inzidenz nach § 1 a Abs. 3  Nds. Corona-VO durch eine neuerliche Allgemeinverfügung, bevor sie umgesetzt werden dürfen.

Dies kann frühestens festgestellt werden, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen, ohne Sonn- und Feiertage, unter 35 liegt. Im Landkreis Hameln-Pyrmont lag dieser Wert erstmals am Mittwoch (26. Mai 2021) unter 35.

Insofern könnte sich bereits zu Beginn der kommenden Woche erneuter Regelungsbedarf abzeichnen.“

 

 

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