Zu den Kommunalwahlen
Stadtverwaltung in Hameln versendet jetzt die Wahlbenachrichtigungen für 45.000 Wähler
Freitag 6. August 2021 – Hameln (wbn). Die Stadtverwaltung in Hameln versendet jetzt die Wahlbenachrichtigungen.
Am 12. September finden die Kommunalwahlen statt. Gewählt werden ein neuer Oberbürgermeister oder eine neue Oberbürgermeisterin, der Kreistag für den Landkreis Hameln-Pyrmont, der Rat der Stadt Hameln und die Ortsräte für die Hamelner Ortschaften. Rund 45.000 Wählerinnen und Wähler sind zur Wahl aufgerufen.
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Bei der Hamelner Stadtverwaltung gehen die Vorbereitungen nun in die heiße Phase. Derzeit werden die grünen Wahlbenachrichtigungsschreiben verschickt. Sie sind mit der Aufschrift „Wahlbenachrichtigung“ gekennzeichnet.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, in welchem Wahllokal die Wahlberechtigten am Tag der Wahl ihre Stimme abgeben können. Wer am Wahltag nicht die Möglichkeit hat, in sein Wahllokal zu gehen, kann an der Briefwahl teilnehmen. Dazu müssen die Wahlberechtigten die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens ausfüllen und unterschrieben an die Stadt Hameln zurückschicken. Sollte das Wahlbenachrichtigungsschreiben verloren gegangen sein, genügt auch ein formloser, aber schriftlicher Antrag per Brief oder eine Mail an
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Darin müssen der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die vollständige Anschrift - Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort - angegeben werden. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich.
Ab sofort können die Briefwahlunterlagen auch wieder online über die Homepage der Stadt über den Link https://hameln.de/wahlen oder über den auf den Wahlbenachrichtigungen aufgedruckten QR-Code beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen gehen dann per Post an die Heimatadresse und können kostenfrei an das Wahlbüro der Stadt Hameln gesendet werden. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 21. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber der Auffassung sind, wahlberechtigt zu sein, sollten sich telefonisch oder per Mail im Wahlbüro melden. Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie alle EU-Bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Hameln leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Alle Wahlberechtigten, die am Stichtag 1. August in Hameln gemeldet waren, wurden in das Wählerverzeichnis der Stadt aufgenommen. Wer noch vor dem 12. Juni nach Hameln gezogen ist, aber noch keine Gelegenheit zur Anmeldung im Bürgeramt hatte, kann sich telefonisch oder per Mail im Wahlbüro melden, um die Wahlberechtigung zu klären. Das gilt auch für diejenigen, die in der Zeit vom 13. Juni bis 31. Juli innerhalb von Hameln umgezogen oder aus einer anderen Gemeinde des Landkreises Hameln-Pyrmont nach Hameln gezogen sind und noch keine An- oder Ummeldung im Bürgeramt vornehmen konnten.
Umzüge innerhalb Hamelns nach dem 01. August bleiben unberücksichtigt; hier bleibt die Wahlberechtigung für die alte Adresse bestehen. Wahlberechtigte, die sich bei einem Umzug innerhalb des Landkreises in der Zeit vom 02. bis 27. August in Hameln angemeldet haben, bleiben grundsätzlich an ihrem alten Wohnort für die Wahl des Kreistages wahlberechtigt, können aber im Wahlbüro eine Aufnahme in das Hamelner Wählerverzeichnis beantragen.
Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich abholen oder gleich vor Ort wählen möchte, hat dazu ab Montag, 23. August, bis einschließlich Freitag, 10. September, im Hochzeitshaus in der Hamelner Fußgängerzone die Möglichkeit. Die Öffnungszeiten: montags und dienstags von 8 bis 15 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr. Das Wahlteam ist unter den Telefonnummern 05151/202-1646 - Heiko Schröder - und 05151/202-1568 - Ines Manzau - oder per Mail an
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