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Sparkasse Hameln-Weserbergland


Impfstoff von BionTech im Einsatz

Mobiles Impfen im Landkreis Hameln-Pyrmont vom 23. bis 26. November

Freitag 19. November 2021 - Hameln (wbn). In der kommenden Woche bieten die mobilen Impfteams im Landkreis Hameln-Pyrmont öffentliche Impfungen gegen das Corona-Virus an folgenden Orten an:

Dienstag, 23. November 2021  9:00-15:30 Uhr in Hameln, Stadtgalerie (Untergeschoss), Pferdemarkt 1, 31785 Hameln

 

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Mittwoch, 24. November 2021   9:00-15:30 Uhr in Hessisch Oldendorf, Sparkasse Hameln-Weserbergland, Marktplatz 2, 31840 Hessisch Oldendorf

Donnerstag, 25. November 2021  9:00-15:30 Uhr in Hameln, Stadtgalerie (Untergeschoss), Pferdemarkt 1, 31785 Hameln

Freitag, 26. November 2021  9:00-15:30 Uhr in Bad Pyrmont, Konzerthaus, Heiligenangerstr. 6, 31812 Bad Pyrmont

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Geimpft werden können alle Personen ab 12 Jahren. Minderjährige können nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person geimpft werden. Personen, die geimpft werden möchten, werden gebeten, ihren Personalausweis oder einen anderen Ausweis sowie ihren Impfpass mitzubringen. Bei einem spontanen Besuch wird ein Nachweis zur Beilage in den Impfpass ausgehändigt.

Die mobilen Impfteams des DRK führen im Rahmen dieser Impfaktionen Erst-, Zweit und gegebenenfalls Auffrischungsimpfungen (Drittimpfungen) mit dem Impfstoff von BionTech durch. Bei Zweitimpfungen müssen 3 Wochen zwischen den Terminen der Erst- und Zweitimpfung liegen.  Für diejenigen, die die Erstimpfung von dem mobilen Team erhalten haben, ist auch eine Zweitimpfung wiederum durch das mobile am selben Standort - nach frühestens drei Wochen - sichergestellt. Alternativ kann auch zu einem späteren Zeitpunkt, gegebenenfalls an einem anderen Standort, das Angebot einer Zweitimpfung durch das mobile Team wahrgenommen werden.

Auffrischungsimpfungen werden für Personen über 70 Jahren, Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Personal in Pflege- und medizinischen Einrichtungen und Personen mit einem geschwächten Immunsystem empfohlen. Hier sollten seit der Zweitimpfung mindestens 6 Monate vergangen sein.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei großem Andrang bereits vor Ende des Impfzeitraums keine Impfungen mehr möglich sind. Ein Anspruch auf eine Impfung besteht nicht.

Um die Wartezeit zu verkürzen, werden alle Impfwilligen darum gebeten, nach Möglichkeit einen ausgefüllten Aufklärungs- und einen Anamnesebogen ausgedruckt zur Impfung mitzubringen. Diese Bögen können hier www.hamelnpyrmont.de/impfen heruntergeladen werden.
 

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