Regelung auf Zeit - Butte weiß 3000 Frauen vor Ort hinter sich
Jetzt nimmt sich der Landrat wegen des Hamelner Brustzentrums auch den Bundesgesundheits-Minister "zur Brust"
Hameln (wbn). Jetzt nimmt sich der Landrat von Hameln-Pyrmont, Rüdiger Butte, auch den Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr in Sachen Brustzentrum zur Brust. Er sieht dringenden Handlungsbedarf des Gesetzgebers für Ungereimtheiten, mit denen sich die kommunale Ebene herumschlagen muss. Es sind Probleme, die von den Ministerien in Berlin und Bonn geregelt werden müssten.
Was rechtlich geregelt ist und von daher „in Ordnung“ zu sein scheint, das ist nicht immer das Beste. Diese grundsätzliche Erfahrung mussten Patientinnen machen, die plötzlich von einer aberwitzigen Situation betroffen waren.
Wie gewohnt wollten die Patientinnen im Hamelner Brustzentrum zur anstehenden Mammografie gehen und mussten von dort achselzuckend mit Bedauern abgewiesen werden. Die Mammografie sollte zukünftig entsprechend der gültigen Rechtslage von niedergelassenen Radiologen durchgeführt werden.
Damit wäre aber der Zugang zu den spezialisierten und besonders zertifizierten Ärztinnen des Brustzentrums im Bereich der Mammographiediagnostik für Kassenpatientinnen nicht mehr möglich gewesen. Ein örtlicher Arzt hatte die bisher bewährte Regelung aushebeln wollen und konnte sich dabei sogar auch noch auf die Vorschriften der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen berufen. Mehr als 3.000 Frauen starteten dagegen eine Unterschriftenaktion, womit der Radiologe offenbar nicht gerechnet hatte.
(Zum Bild: Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bekommt Post vom Hamelner Landrat. Foto: Gesundheitsministerium) (Zum Bild darunter: Landrat Rüdiger Butte aus Hameln-Pyrmont will eine tragfähige Lösung über den Tag hinaus. Foto: Landkreis)
In „stiller Diplomatie“ vermittelte Landrat Rüdiger Butte, so dass im Sana-Klinikum an der Weser wieder die stets außerhalb jeglicher Kritik stehende Behandlung aus einem Guss gewährleistet ist. Doch es gibt ein Damoklesschwert. Die jetzt wiederhergestellte Verfahrensweise gilt nur für zwei Jahre. Hintergrund: Im Bundesgesundheitsministerium in Bonn hat man die Ungereimtheiten und den Regelungsbedarf offenbar noch nicht erkannt. Damit will sich Landrat Rüdiger Butte (SPD) nicht abfinden, zumal sich das Problem bundesweit ergibt. Er hat nunmehr einen Brief an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr in Bonn geschrieben. Bezeichnenderweise residiert der Rösler-Nachfolge in der „Rochusstraße“. Und einen gewissen Rochus lässt auch der Landrat erkennen. Umgangssprachlich gesagt: Butte lässt den „Rauch rein“. Die Weserbergland-Nachrichten.de haben den Wortlaut vorliegen. In dem Verteiler befinden sich auch die heimischen Bundestagsabgeordneten Lösekrug-Möller (SPD) und Krellmann (Die Linke). Hier das Schreiben an den Gesundheitsminister, das wegen des komplexen Sachverhaltes in seiner grundsätzlichen Bedeutung nahezu in Gänze wiedergegeben wird:
„Sehr geehrter Herr Minister Bahr,
ich wende mich in meiner Funktion als Landrat des Landkreises Hameln-Pyrmont mit einem gesundheitspolitischen Anliegen an Sie, das aktuell durch eine Unterschriftenaktion von mehr als 3.000 Frauen und Männern der Region unterstützt wird.
Im Landkreis Hameln-Pyrmont gibt es seit 34 Jahren eine an die Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe des Sana Klinikums Hameln-Pyrmont angegliederte Senologische Ambulanz mit hoch spezialisierten Ärztinnen und Ärzten zur Betreuung und Behandlung von Frauen (und einigen wenigen Männern) mit dem Verdacht bzw. dem Befund einer Brustkrebserkrankung.
Nahezu 10.000 Frauen werden erfolgreich betreut
Im Laufe der Jahre wurde im Zusammenschluss der Klinikärzte mit niedergelassenen Gynäkologen der Region, Pathologen, Psychologen, Sozialarbeitern und weiteren Fachberufen ein funktionierendes Netzwerk der Versorgung aufgebaut, das inzwischen nahezu 10.000 Frauen betreut. Dieses Netzwerk wird derzeit als Brustzentrum Hameln GbR geführt und ist von den Fachgesellschaften (Deutsche Gesellschaft für Senologie und Deutsche Krebsgesellschaft) als Brustzentrum unter hohen Anforderungen zertifiziert worden. Zu den Anforderungen gehört unter anderem die Beteiligung an einer Mindestzahl von überregionalen Studien, die den medizinischen Fortschritt am Medizinstandort Deutschland sicherstellen sollen. Im Rahmen der Diagnostik werden bei jährlich ca. 4.800 untersuchten Frauen etwa 175 echte Tumorerkrankungen festgestellt und einer im Netzwerk individuell abgestimmten Behandlung zugeführt. Dazu findet regelmäßig eine Tumorkonferenz unter Beteiligung aller oben genannten Fachberufe statt. Ziel ist es, den betroffenen Frauen eine individuell auf die spezifischen Erkrankungs- und Sozialparameter eingehende und durchgängig geplante Behandlung anbieten zu können. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und zu ausgezeichneten Ergebnissen in der Behandlung geführt. Eine Kernkompetenz des Brustzentrums Hameln ist neben den Ultraschalluntersuchungen und manuellen Untersuchungen seit vielen Jahren die Erstellung und Begutachtung von Mammographien, für deren Durchführung die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen an die Klinikärzte eine persönliche Ermächtigung erteilt hat. Diese Genehmigung besteht seit über 20 Jahren und wird gemäß KV-Recht alle zwei Jahre überprüft. Sie wurde in der Vergangenheit jeweils immer uneingeschränkt um zwei weitere Jahre verlängert.
Die betreuten Frauen haben in der langen Zeit ihrer Versorgung im mit modernstem Gerät ausgestatteten Brustzentrum großes Vertrauen zu den behandelnden Ärztinnen und Ärzten aufgebaut. Gerade im Falle einer existentiell bedrohenden Erkrankung sind die medizinische Expertise der behandelnden Mitarbeiter und deren Erfahrung im Umgang mit den in der Regel psychisch hoch belasteten Patientinnen von entscheidender Bedeutung.
Die Voraussetzungen für die Ermächtigung von kassenärztlichen Leistungen sind in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) geregelt.
In den §§ 31 und 31a werden die Besonderheiten geregelt, sofern Klinikärzte kassenärztliche Leistungen übernehmen.
Im Falle des Hamelner Brustzentrums wurde in den zurückliegenden Jahren unter Bezug auf Absatz 1 und Absatz 7 des § 31 sowie vor allem der Formulierung des § 31a Absatz 1 durch die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) eine persönliche Ermächtigung an zwei Klinikärzte im Sana Klinikum Hameln-Pyrmont zur Erstellung von Mammographien bei Tumorverdacht einschließlich der erforderlichen Nachsorgeuntersuchungen in den Räumen der Senologischen Ambulanz erteilt.
Bereits zu dieser Zeit waren in Hameln zwei niedergelassene Radiologen tätig, die sich jedoch nicht in die Aktivitäten des Brustzentrums eingebracht haben.
Die Ermächtigung auf nur noch einen Arzt gekürzt und Fallzahl eingeschränkt
In diesem Jahr hat der Zulassungsauschuss der KVN im Rahmen der zweijährigen Überprüfung nach Anhörung der ortsansässigen Radiologen die Ermächtigung der beiden Spezialisten aus der Brustambulanz auf nur noch einen ermächtigten Arzt gekürzt und die Fallzahl erstmalig auf 300 Fälle pro Quartal eingeschränkt. Die Ermächtigung zur Nachsorge-Mammographie wurde ganz gestrichen, so dass lediglich die diagnostische Mammographie bei Tumorverdacht auf Überweisung im Umfang von maximal 300 Untersuchungen je Quartal beim Brustzentrum verblieb.
Somit fielen etwa 75 Prozent der bisher durchgeführten Mammographien weg. Die im Brustzentrum Hameln betreuten Patientinnen fielen damit aus der dortigen radiologischen Mammacarcinom-Nachsorge heraus. Sie sollen nun bei den beiden örtlichen niedergelassenen Radiologen die Mammographie einschließlich der Befundung durchführen lassen.
Dadurch ist die qualifizierte Versorgung von Brustkrebspatienten in unserem zertifizierten Brustzentrum verschlechtert worden. Die Befundung und Abklärung „aus einer Hand“ ist nicht mehr möglich. Die Mammographien werden außerhalb des Brustzentrums durch die niedergelassenen Radiologen nicht mehr doppelbefundet (im Brustzentrum wird wie in der Zertifizierung gefordert immer durch zwei getrennte Untersucher befundet). Dies führt weiterhin zu einer qualitativen Verschlechterung. Wartezeiten von teilweise mehreren Monaten waren sofort und werden weiter zunehmend eine Folge dieser Entscheidung sein.
Zudem legte einer der beiden Hamelner Radiologen Widerspruch auch gegen die verbliebene Ermächtigung ein, den er erst auf Intervention durch mich als Landrat, die Verantwortlichen des Sana Klinikums und nicht zuletzt aufgrund des öffentlichen Drucks der Bürger der Region und der niedergelassenen Gynäkologen zurücknahm. Somit tritt jetzt zumindest die eingeschränkte Ermächtigung wieder ein.
Die Bürgerinnen und Bürger der Region wollen grundsätzlich nicht aus der umfassenden Versorgung des seit vielen Jahren optimal vernetzten Brustzentrums herausfallen und eine Odyssee durch verschiedene Arztpraxen beginnen. Im Fall der Mammographie vertrauen die Betroffenen der umfassenden Sicht der spezialisierten Ärztinnen und Ärzte des Brustzentrums.
Im Rahmen von Gesprächen mit den niedergelassenen Radiologen und der KVN muss eine langfristige und für die Patientinnen verlässliche Lösung gefunden werden, bei der die Vorsorge, die Diagnostik, die Behandlung und die Nachsorge dann auch im Bereich der Mammographieuntersuchungen in den bewährten Händen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zertifizierten Brustzentrums liegt.
Auch die eingeschränkte Ermächtigung wird in zwei Jahren erneut geprüft
Aber selbst die derzeit existierende eingeschränkte Ermächtigung wird in zwei Jahren erneut überprüft, verbunden mit dem Risiko der Zurücknahme der Ermächtigung und einer erneut unsicheren Situation für die betroffenen Patientinnen. Diese Einschränkungen und Unsicherheiten müssen aus meiner Sicht gesetzgeberisch grundsätzlich korrigiert werden.
Da die Grundlagen der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte in die Regelungshoheit des Bundes fallen, richte ich die Bitte an Sie, darauf einzuwirken, die bestehenden Regelungen dahingehend zu ändern, dass durch bundesweit anerkannte und ggf. namentlich festzulegende medizinische Fachgesellschaften zertifizierte medizinische Zentren in Kliniken, die zudem regelmäßig hinsichtlich der Einhaltung der Zertifizierungsanforderungen überprüft werden müssten, umfassend und ohne zeitliche Einschränkungen Leistungen einschließlich der Nachsorgen im Rahmen der in den Zentren vorgesehenen medizinischen Diagnostik durchführen können. Damit wäre für die Patientinnen und Patienten eine gesundheitliche Versorgung bei speziellen Krankheitsbildern auf einem anerkannt hohen Niveau ohne steigende Kosten für die Kostenträger sichergestellt.
Durch die bisher weiter bestehende Trennung zwischen ambulanter und stationärer Medizin und der damit verbundenen Trennung der Finanzierung dieser Bereiche ist es immer noch nicht möglich, die bestehende gesetzgeberische Zielrichtung zu realisieren, übergreifende Versorgungseinheiten zu gewährleisten. Gerade die zertifizierten, interdisziplinären Brustzentren „leiden“ darunter, dass an der Nahtstelle zwischen ambulanter (KV-finanzierter) und stationärer (direkt Krankenkassen-finanzierter) Medizin wie in unserem Problemfall keine Leistungsbereiche gesichert tätig und finanziert werden können. Das muss dringend geregelt werden.
Ich bin davon überzeugt, dass Sie, sehr geehrter Herr Minister, den Nutzen einer entsprechenden Anpassung der bestehenden Regelungen für die betroffenen Patientinnen und Patienten ebenso wie ich gut nachvollziehen können und dieses Anliegen gerne unterstützen werden.
Kopien des Schreibens übersende ich an die örtlichen Bundestagsabgeordneten Frau Gabriele Lösekrug-Möller und Frau Jutta Krellmann.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Butte“