Es geht um die Wahlanfechtung und eine nicht eingehaltene Frist
Christian Pardey hat jetzt eine Feststellungsklage gegen die Stadt Hameln angestrengt - und zählt wieder Schäfchen
Donnerstag 16. Dezember 2021 - Hameln (wbn). „Der ist ja nur ein Schäfer“, soll einer seiner Kritiker mal abschätzig gesagt haben. Solche Sprüche liebt Christian Pardey, dessen beide gelehrige Bordercollies momentan arbeitslos sind, weil ihm und ihnen die Schafherde fehlt.
Aber das ist wieder eine andere Geschichte. Pardey, der Schäfer, liebt solche Bemerkungen. Weil er weiß, dass manch ein Sprücheklopfer hinterher belämmert dreingucken kann. In seinem Büro stehen hinter ihm einige Bände Verwaltungsrecht. Wenn er nichts Besseres zu tun hat, guckt er da rein. Zur Entspannung. So wie andere Karl May lesen. Oder den Playboy.
(Zum Bild: Pardey mit Lämmchen. Zwischendurch saugt er selbst Honig aus Gesetzestexten. Foto: Privat)
Ich als Kläger beantrage hiermit aufgrund des pflichtwidrigen Verhaltens der Stadt Hameln die Wahl für die Ortsteile Haverbeck und Hastenbeck neu anzuordnen.“
Dann noch der Hinweise, dass die Klage ausdrücklich zur Wahrung der Fristen diene.
Er, Pardey, bitte um eine schriftliche Eingangsbestätigung an seine Postanschrift. „Ein weiterer Vortrag in dieser Sache bleibt ausdrücklich vorbehalten.“ Und dann grüßt er auch noch freundlich.
Pardey guckt unschuldig in den Raum. Er wusste, dass er diesen Brief schreiben würde.
Weil er diese Rathausverwaltung so einschätzt, dass sie sich gegenüber einem kleinen Bürger, einem Schäfer dazu, an keine Fristen halten würde. Da gibt’s bei ihm kein Muh und kein Mäh.
Er sendet das Schreiben parallel auch zu später Stunde als Fax an die Behörde. An das Verwaltungsgericht Hannover. Handsigniert. Jetzt wartet er wieder ab. Und zählt Schäfchen.