Reaktion auf Europäischen Gerichtshof
Johannes Schraps: Doppelter Sieg für die Rechtsstaatlichkeit in der EU
Mittwoch 16. Februar 2022 - Brüssel / Berlin (wbn). Der Europäische Gerichtshof hat eine neue Regelung zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in der EU für rechtskonform erklärt.
Die Klagen von Polen und Ungarn wurden somit abgewiesen. Das hat den Weg für die Anwendung des sogenannten Rechtsstaatsmechanismus freigemacht. Dies ermöglicht es, betroffenen Ländern im letzten Schritt EU-Mittel zu kürzen.
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Der Bundestagsabgeordnete Johannes Schraps (SPD) aus dem Weserbergland: „Das heutige Urteil ist ein doppelter Sieg für die Rechtsstaatlichkeit. Mit der Bestätigung des Mechanismus kann die EU nun dieses neue Instrument zur Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit einsetzen“. Mit den von der EU-Kommission angekündigten Leitlinien werden bald die Kriterien bekannt, wann Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit die ordnungsgemäße Verwendung von EU-Geldern gefährden. Die Kommission sollte auf dieser Grundlage sorgfältig prüfen, ob die in anderen Verfahren festgestellten Verstöße durch Polen und Ungarn die Einbehaltung europäischer Gelder rechtfertigen. Der Blick dürfe dabei aber nicht auf die beiden Länder beschränkt bleiben, denn alle Mitgliedstaaten müssten die Rechtsstaatlichkeit beachten. Ungarn und Polen hatten den Fall vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig gemacht.
„Die Möglichkeit, Rechtsakte durch ein unabhängiges Gericht überprüfen zu lassen, zeigt eindrucksvoll, dass der Wert Rechtsstaatlichkeit nicht nur für die Mitgliedstaaten gilt, er bindet auch die Europäische Union selbst als rechtsstaatlich verfasste Staatgemeinschaft“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Johannes Schraps in seiner Einordnung des Geschehens.