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Zahlreiche Strafanzeigen eingehandelt

Pech am Automaten - und Pech mit der Polizei: Ausraster eines 20-Jährigen am Spielgerät

Samstag 7. Mai 2022 - Northeim (wbn). Übel mitgespielt hat ein 20 Jahre alter Automatenspieler den nach seinem Ausraster am Spielgerät hinzugerufenen Polizisten.

Sie wurden beleidigt, erlitten Kratzwunden, Hämatome und Prellungen. Dabei wollten sie zunächst nur seine Personalien feststellen.

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Der junge Mann hatte auf die Tasten des Spielautomaten eingeschlagen und wurde deshalb von der 44 Jahre alten Mitarbeiterin der Spielothek aufgefordert die Spielhalle zu verlassen. Als er sich weigerte hat sie die Polizei gerufen. Jetzt hat er auf ganzer Linie verloren und sich gleich mehrere Strafanzeigen eingehandelt: Wegen Beleidigung, Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Nachfolgend der Polizeibericht aus Northeim: „In einer Spielothek in der Breiten Straße in Northeim wurde eine 44-jährige Mitarbeiterin von einem 20-jährigen Kunden beleidigt, nachdem sie diesen aufgefordert hatte, nicht auf die Tasten eines Spielgerätes zu schlagen. Aufgrund dieser Verhaltensweise wurde der Kunde aufgefordert, die Spielothek zu verlassen. Da er sich weigerte, wurde die Polizei hinzugezogen.

Der Kunde wurde durch die eingesetzten Polizeibeamten aufgefordert, sich auszuweisen. Nachdem er sich weigerte, seine Personalien anzugeben oder einen Ausweis vorzulegen, kündigten die Polizeibeamten an, den Kunden zum Zweck der Identitätsfeststellung zu durchsuchen und diese Maßnahme nötigenfalls auch mittels Zwang umzusetzen. Der Kunde beleidigte daraufhin die eingesetzten Polizeibeamten und wehrte sich gegen die Maßnahme der Identitätsfeststellung. Bei der Durchsetzung der polizeilichen Maßnahme wurden sowohl der 20-Jährige als auch die beiden eingesetzten Polizeibeamten (Alter 27 und 30) leicht verletzt.

Der 20-Jährige wurde für weitere polizeiliche Maßnahmen der Dienststelle zugeführt. Ihn erwarten nun u.a. Strafanzeigen wegen Beleidigung, Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die verletzten Polizeibeamten (Kratzwunde, Hämatom, Prellung) konnten ihren Dienst nach ärztlicher Behandlung fortsetzen.“

 

 

 

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