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Es geht um die „ortsübliche Vergleichsmiete“

Auch die Wesermetropole Hameln präsentiert jetzt einen Mietspiegel

Mittwoch 15. Februar 2023 - Hameln (wbn). Endlich, die Stadt Hameln kann jetzt einen Mietspiegel vorweisen.

5,99 Euro pro Quadratmeter – das ist die gemittelte Netto-Kaltmiete für eine 50 bis 70 Quadratmeter große Wohnung in Hameln, errichtet im Zeitraum von 1970 bis 1989. Die Preisspanne in diesem Segment bewegt sich zwischen 5,64 Euro und 6,36 Euro.

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Dies sind nur einige der Zahlen aus dem neuen Mietspiegel der Stadt, den die Hamelner Stadtverwaltung nun auf ihrer Internetseite www.hameln.de veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger erhalten damit ein differenziertes Bild der ortsüblichen Vergleichsmiete. Es ist das erste Mal, dass die Stadt ein solches Zahlenwerk erarbeitet hat.

Wie hoch ist die ortsübliche Vergleichsmiete? In welcher Spanne bewegen sich die Mieten bestimmter Baujahre oder Wohnungsgrößen? Welche Ausstattungsmerkmale wirken sich mietmindernd oder mietsteigernd aus? Diese Fragen beantwortet der neue Mietspiegel. Annähernd 400 Mieter und private Vermieter hatten sich im Vorfeld an einer Online-Befragung beteiligt. Hinzu kommen 2.200 Datensätze von Wohnungsunternehmen und -genossenschaften. „Mit Hilfe dieser aussagekräftigen Daten konnten wir ein umfassendes Bild des Mietwohnungsmarktes in Hameln gewinnen“, sagt Hamelns Oberbürgermeister Claudio Griese.

Ergebnis ist die „ortsübliche Vergleichsmiete“. Dabei handelt es sich um die durchschnittliche Netto-Kaltmiete, die für vergleichbare Wohnungen in den letzten sechs Jahren vereinbart wurde. Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Nicht hinzugezählt wird dabei Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt wurde. Mietverträge, die vor dem 1. November 2016 abgeschlossen und nicht angepasst wurden, sind bei der Erhebung ausgeschlossen. Der Mietspiegel gilt für Wohnungen in Mehrfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäusern mit Wohnflächen zwischen 25 und 150 Quadratmetern. Vermietete Einfamilienhäuser bleiben außen vor.

Der Mangel an Wohnraum und damit auch steigende Mieten sind in den vergangenen Jahren immer stärker in den Blick gerückt – nicht nur in Großstädten. Im Juli vergangenen Jahres ist eine Reform des Mietspiegelrechts in Kraft getreten, um für alle Beteiligten mehr Transparenz und Rechtssicherheit bezüglich der Mietpreise zu schaffen. Die Reform bietet die Grundlage, dass in möglichst vielen Städten und Gemeinden Mietspiegel eingesetzt werden. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern sind nun gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Diese Verpflichtung gilt auch für die Stadt Hameln.

Die Stadt hatte das Hamburger Institut Analyse & Konzepte immo.consult GmbH mit der Erstellung des Mietspiegels beauftragt. Um eine breite Akzeptanz sicherzustellen, waren der Mieterbund sowie die Hamelner Wohnungsbau-Gesellschaft (HWG), die Wohnungsgenossenschaft Hameln (WGH), die Kreissiedlungsgesellschaft (KSG) und Haus & Grund eingebunden worden.

Der Mietspiegel soll nach Angaben aus dem Hamelner Rathaus künftig alle zwei Jahre aktualisiert werden, um stets einen aktuellen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete bieten zu können.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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