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Bessere Ausbildung des Personals angestrebt

TÜV will die Sicherheit von "Fahrgeschäften" weiter verbessern

Mittwoch 12. April 2023 - Berlin (wbn). Anlässlich des Saisonstarts von Freizeitparks und Frühjahrsfesten hat der TÜV-Verband Vorschläge für die Verbesserung der Sicherheit von Fahrgeschäften vorgelegt.

Neben einer Qualifizierung des Personals an Achterbahnen, Karussells, Riesenrädern und anderen Fahrgeschäften sollte die Kontrolldichte erhöht und alle Anlagen an die Normenreihe DIN EN 13814 angepasst werden.

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„Das hohe Sicherheitsniveau von Fahrgeschäften in Deutschland gilt international als vorbildlich“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. „Trotzdem muss das bestehende Sicherheitssystem immer wieder hinterfragt und an den Stand der Technik angepasst werden.“ Eine Häufung schwerer Unfälle im vergangenen Jahr sei dafür der Anlass gewesen. Der TÜV-Verband hat daraufhin einen Prozess angestoßen, um die Vorfälle zu analysieren und erste Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten. Nach Einschätzung der Sachverständigen waren bei den Unfällen im Vorjahr im Wesentlichen nicht technische Mängel der Anlagen die Ursache. Stattdessen sind sie auf die Mängel von Bedienungs-, Betriebs- oder Benutzungsvorschriften zurückzuführen.

Der TÜV-Verband schlägt folgende Maßnahmen vor, um das Sicherheitsniveau von Fahrgeschäften in Freizeitparks und auf Volksfesten weiter zu erhöhen:

Qualifizierung verbessern: Betreiber, Bedienpersonal und Wartungskräfte sollten gemäß ihrem Verantwortungsbereich ausgebildet werden. Fachkräfte rund um den Betrieb von Fahrgeschäften sollten gezielt auf die Einhaltung aller Anforderungen der einschlägigen Normen und Richtlinien geschult werden.

Kontrollen verstärken: Die Kontrollen zur Einhaltung der bestehenden Bedienungs- und Betriebsvorschriften bei Fahrgeschäften und in Freizeitparks sollten erweitert werden.

Sicherheitsniveau von Freizeitparks erhöhen: Bestehende Fahrgeschäfte – auch in Freizeitparks – müssen an das Sicherheitsniveau der Normenreihe DIN EN 13814 angepasst werden. Zwar wird die Sicherheit von Fahrgeschäften in Freizeitparks auch regelmäßig geprüft, bestehende Anlagen müssen aber nicht gemäß der Norm nachgerüstet werden. Sie werden erst beim Auftreten von Sicherheitsmängeln hinterfragt und gegebenenfalls angepasst.

Der TÜV-Verband begleitet sowohl die Hersteller von Fahrgeschäften während des Entwicklungsprozesses neuer Anlagen als auch die Betreiber in der Planungsphase. Auf Grundlage der jeweiligen Rechtsbereiche führen die Sachverständigen Prüfungen vor Inbetriebnahme der Anlagen, Prüfungen für Ausführungs- oder Baugenehmigungen sowie turnusmäßige wiederkehrende Prüfungen durch. Auf Volksfesten unterstützen sie die zuständigen Baubehörden bei den sogenannten Gebrauchsabnahmeprüfungen der Fahrgeschäfte. So wird sichergestellt, dass die „fliegenden Bauten“ vor dem Start eines Volksfestes von Sachverständigen geprüft werden.

Das Positionspapier „Sicherheit von Fahrgeschäften weiter erhöhen“ ist abrufbar unter: https://www.tuev-verband.de/positionspapiere/sicherheit-von-fahrgeschaeften-weiter-erhoehen

 

 

 

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