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Ein 43-Jähriger versucht mit Mobiltelefon Rettungseinsatz zu filmen und stört Einsatzkräfte

Tod eines 21-Jährigen Festival-Besuchers - Gaffer behindern Wiederbelebungsmaßnahmen

Samstag 19. August 2023 - Hannover (wbn). Der Tod eines 21-Jährigen aus Bayern bei einem Musikfestival in Hannover gibt Rätsel auf.

Der junge Mann ist plötzlich zusammengebrochen, lag am Boden und hatte gesundheitliche Probleme.

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Obwohl er nach Wiederbelebungsmaßnahmen sofort in ein Krankenhaus gebracht wurde ist der 21-Jährige in der Klinik gestorben. Hinweise auf ein Fremdverschulden habe es nicht gegeben, teilt die Polizei mit.
Zugleich wird bekannt, dass Schaulustige den Rettungseinsatz behindert haben. Besunders unangenehm aufgefallen ist ein 43-Jähriger, der offenbar mit einem Mobiltelefon dreist die Wiederbelebungsversuche verfolgt haben soll. Er musste des Platzes verwiesen werden.
Nachfolgend der Polizeibericht: „Ein 21-jähriger Mann hat am Rande eines Musikfestivals in Hannover am Freitagabend, 18.08.2023, plötzlich gesundheitliche Probleme erlitten. Trotz sofort eingeleiteter Wiederbelebungsmaßnahmen und dem raschen Transport ins Krankenhaus verstarb der 21-Jährige in der Klinik. Die Polizei hat ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Hinweis auf ein Fremdverschulden gibt es derzeit nicht.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Kriminalpolizei Hannover besuchte der 21-Jährige am Freitag ein Musikfestival auf der Expo-Plaza in Hannover. Gegen 17:20 Uhr erlitt der junge Mann unweit einer Bühne plötzlich gesundheitliche Probleme. In der Folge stürzte er zu Boden. Der Rettungsdienst und ein Notarzt versorgten den in Bayern wohnhaften Mann vor Ort und brachten ihn unter Reanimationsmaßnahmen in ein Krankenhaus. Dort verstarb der 21-Jährige jedoch wenig später.

Nach bisherigen Erkenntnissen gibt es keine Hinweise auf ein Fremdverschulden.

Im Rahmen der Rettungsmaßnahmen auf dem Festivalgelände behinderten Schaulustige den Einsatz. Die Polizei musste gleich mehrfach Personen wegdrängen. Einsatzkräfte bemerkten zudem einen 43-Jährigen, der mit vorgehaltenem Mobiltelefon die Reanimationsmaßnahmen verfolgte und sprachen diesen an. Bei der freiwilligen Durchschau des Handys wurden keine entsprechenden Videoaufnahmen vorgefunden, sodass nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Hannover lediglich von einem Versuch, Aufnahmen zu fertigen, ausgegangen wird. Der Mann erhielt einen Platzverweis für den Veranstaltungsbereich und durfte gehen.“

 

 

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