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Er wurde auf frischer Tat ertappt

Nach Einbrüchen in Chemieräume: Wollte Jugendlicher Sprengstoffanschlag vorbereiten?

Freitag 19. Januar 2024 - Detmold (wbn). Wollte der Jugendliche einen Sprengstoffanschlag verüben?

Die Polizei in Lippe hat einen Jugendlichen auf frischer Tat erwischt und festgenommen. Er ist mehrfach in die Chemieräume einer Schule bei Detmold eingebrochen und hat Chemikalien gestohlen. Der Polizei drängt sich der Verdacht der „Vorbereitung eines Explosionsverbrechens“ auf.

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Eine Haftrichterin beim Amtsgericht Detmold hat gegen den Jugendlichen einen Haftbefehl angeordnet. Er sitzt nunmehr in Untersuchungshaft.
Die Motive des Jugendlichen sind noch unklar. Nachfolgend der Polizeibericht: „Nach mehreren Einbrüchen in eine Detmolder Schule konnte die Polizei Lippe am 18.01.2024, einen Tatverdächtigen auf frischer Tat festnehmen. Im Rahmen der Ermittlungen ergaben sich Hinweise auf eine mögliche politische Motivation des Tatverdächtigen. Der Staatsschutz Bielefeld hat die Ermittlungen übernommen. Der jugendliche Tatverdächtige sitzt in Untersuchungshaft.

Ein zunächst Unbekannter brach an dem Wochenende 13./ 14.01.2024 zweimal in eine Schule im Bereich Detmold ein und stahl aus den Chemieräumen eine noch zu verifizierende Menge an Chemikalien.

Am Donnerstag, 18.01.2024, gelang es Polizisten der Kreispolizeibehörde Lippe nach einem erneuten Einbruch in die Schule, im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung einen jugendlichen Tatverdächtigen in Nähe des Tatortes vorläufig festzunehmen. Er steht im Verdacht, auch für die ersten beiden Einbrüche verantwortlich zu sein.

Der Jugendliche ist strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten. Er wurde heute, 19.01.2024, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Detmold der Haftrichterin des Amtsgerichts Detmold vorgeführt. Sie hat einen Haftbefehl wegen schweren Diebstahls und Vorbereitung eines Explosionsverbrechens erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet. Als Haftgrund wird Wiederholungsgefahr angenommen.

Der Tatverdächtige war bisher nicht polizeilich bekannt. Die Prüfung der Tatmotivation ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Aufgrund des jugendlichen Alters und der besonderen Schutzbedürftigkeit wird um Verständnis gebeten, dass derzeit keine weiteren Auskünfte gegeben werden.“

 

 

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