Flug Nach Planmäßig
Flug Von Planmäßig
Unison MUSIC vs. WAR

Strom und Gasversorger Stadtwerke Hameln


KAW

 






Sparkasse Hameln-Weserbergland


Deutschland stimmt Vorhaben zu

EU-Kommission will Herabstufung des Wolfs beantragen

Mittwoch 25. September 2024 - Brüssel/Hannover (wbn). Geht es jetzt dem Wolf an den Kragen? Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) in der EU hat sich heute mehrheitlich dafür entschieden, einen Antrag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in die nächste Sitzung der Berner Konvention (BK) einzubringen. Auch Deutschland hat zugestimmt.

Der Umgang mit dem Wolf ist ein in den vergangenen Jahren zunehmend kontrovers diskutiertes Thema. Ziel des aktuellen Antrags der Kommission ist eine Umlistung des Wolfs von Anhang 2 (streng geschützt) in Anhang 3 (geschützt) der Berner Konvention. Wird dem Antrag entsprochen, hätte die Herabstufung unter anderem niedrigere Hürden bei der sogenannten Entnahme einzelner Wölfe zur Folge.


Fortsetzung von Seite 1

Der Antrag zur Änderung des Schutzstatus kann - nach Zustimmung des Rates - nun dem Ständigen Ausschuss der Berner Konvention vorgelegt und bei der nächsten Sitzung am 2. Dezember 2024 behandelt werden. Die Berner Konvention ist ein 1979 verabschiedeter völkerrechtlicher Vertrag des Europarates zum Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen.

Auch Tierarten im Anhang 3 bleiben grundsätzlich schutzbedürftig und dürfen nur regional eingeschränkt reguliert werden, ohne den günstigen Erhaltungszustand in den jeweiligen biogeographischen Regionen zu gefährden. Möglich machte die Entscheidung eine Erklärung der EU-Kommission, dass bei einer späteren Änderung der FFH-Richtlinie nur eine Änderung beim Wolf erfolgt und ansonsten das strenge Naturschutzrecht unangetastet bleibt.

Umweltminister Meyer (Grüne): Mehr Möglichkeiten fürs Wolfsmanagement

„Ich begrüße die Entscheidung des Ausschusses sehr, weil sie auf wissenschaftlichen Fakten basiert, die wir in Niedersachsen über die Umweltministerkonferenz eingefordert haben. Mit zurzeit 56 Rudeln, drei Wolfspaaren und drei Einzelwölfen und einer großen räumlichen Ausbreitung ist der Wolf in Niedersachsen in der biogeographischen atlantischen Region nicht mehr vom Aussterben bedroht. In weiten Teilen Niedersachsens ist damit der gute Erhaltungszustand nach der FFH-Richtlinie erreicht", so Meyer.

Der Beschluss sei ein richtiger Schritt, um dem erklärten Ziel eines praxisnahen, regional differenzierten Bestandsmanagements näher zu kommen. Und weiter: „Der Wolf darf nicht wieder ausgerottet oder in anderer Weise im Bestand gefährdet werden, sondern wird grundsätzlich weiterhin naturschutzrechtlich geschützt. Durch eine Lockerung des Schutzstatus erhielten wir aber mehr Möglichkeiten für ein regionales Wolfsmanagement, um damit ein weitgehend konfliktarmes Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf in Regionen mit vermehrten Nutztierrissen ermöglichen zu können. Ein ausreichender und guter Herdenschutz spielt aber auch zukünftig die zentrale Rolle bei der Vermeidung von Nutztierschäden."

Thordies Hanisch (SPD): Notwendiger Schritt

„So weit wie heute waren wir noch nie“, sagt Thordies Hanisch, Sprecherin für Umwelt, Energie und Klimaschutz. „Mit der heutigen Entscheidung haben wir die Grundlage geschaffen, um den Schutzstatus des Wolfes in Zukunft anzupassen“. Der Schritt sei notwendig, da für eine Änderung des geltenden EU-Rechts zunächst eine Änderung der Berner Konvention vorgenommen werden muss. Diese Änderungen sind Voraussetzung dafür, das Abschießen von Wölfen in den Mitgliedsstaaten zu ermöglichen. „Es ist ein entscheidender Fortschritt, dass Deutschland mit roter und grüner Regierungsbeteiligung für eine Änderung mitgestimmt hat“, betont Hanisch.

Hanisch weist jedoch darauf hin, dass der Beschluss nur den Anfang des Prozesses darstellt. „Das Gute ist, dass wir den letzten Schritt der Anpassung von deutschen Rechtsgrundlagen schon vorbereiten können“, sagt Hanisch. „Die heutige Entscheidung zeigt den klaren Willen der EU, notwendige Anpassungen im europäischen Recht vorzunehmen, um auf die veränderte Situation reagieren zu können“. Mit der heutigen Entscheidung habe Deutschland ein klares Signal gesetzt. Die Bundesebene setze sich für die Interessen von Regionen wie Niedersachsen, die besonders stark von der wachsenden Wolfspopulation betroffen sind, ein. „Das ist ein erster Schritt zum ins Handeln kommen für unsere Weidetierhalten und Menschen im ländlichen Raum.“

 

powered by MEDIENAGENTUR ZEITMASCHINE

female orgasm https://pornlux.com analed