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Die unglaubliche Promillefahrt eines 68-Jährigen aus Aerzen

Nach der Unfallflucht kam erst der folgenschwere Frontalzusammenstoß mit zwei Schwerverletzten

Aerzen (wbn). Er brauchte für seine Schlangenlinien-Fahrt die ganze Straßenseite. Doch selbst als ein entgegenkommender Fahrer eines Klein-Lastwagens sich mit seinem Fahrzeug auf den Gehweg flüchtete, nahm er den Laster „auch noch mit“ und beging Unfallflucht. 300 Meter weiter war dann der Fiat Punto einer Fahrerin aus Aerzen dran. Frontal krachte der 68-jährige Promillefahrer mit dem Wagen der 62-Jährigen zusammen. Diesmal gab es Schwerverletzte!

Der 68-Jährige musste mit der Rettungsschere aus dem Wrack befreit und ins Hamelner SANA-Krankenhaus gebracht werden. Dort kam auch die schwer verletzte Aerzenerin hin. Hier der Polizeibericht von heute Mittag aus Aerzen: „Am Donnerstag, 23.02.2012, gegen 12:45 Uhr, befuhr ein 68-jähriger Einwohner aus Aerzen die Osterstraße/B 1 aus Hameln kommend in Richtung Reher.

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Während der Fahrt soll der 68-jährige seinen Pkw VW Golf in Schlangenlinien geführt und dabei häufig auf die Gegenfahrbahn geraten sein. Kurz vor der Kreuzung Osterstraße/Reherweg/Bahnhofstraße kam dem 68-jährigen ein 57-jähriger Fahrer eines Klein-Lkw aus Schieder-Schwalenberg entgegen.  Obwohl der 57-jährige auf Grund der erkennbar unsicheren Fahrweise des 68-jährigen bis auf den rechten Gehweg ausgewichen war, kollidierte der Pkw des 68-jährigen mit dem Klein-Lkw.

Nach der Kollision flüchtete der 68-jährige von der Unfallstelle und fuhr auf dem Reherweg in Richtung Reher davon.  Nach ca. 300 Metern Fahrt geriet der 68-jährige wieder in die Gegenfahrbahn und kollidierte dort frontal mit dem entgegenkommenden Pkw Fiat Punto einer 62-jährigen Einwohnerin aus Aerzen.  Infolge der Kollision wurden beide Fahrzeugführer schwer verletzt.

Der 68-jährige wurde von der freiwilligen Feuerwehr Aerzen mittels einer Rettungsschere aus dem verunfallten Pkw befreit.  Beide Fahrzeugführer wurden dem SANA-Klinkum Hameln zugeführt.  Der entstandene Sachschaden wird von den Beteiligten auf eine Höhe von ca. 12.000,00 Euro geschätzt.“

 

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