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Vorstoß der Fraktionen von CDU und FDP im Landtag von Hannover

Verbesserter Opferschutz soll schnelle Beweissicherung ermöglichen - auch ohne Strafanzeige

Hannover (wbn). Der Opferschutz in Niedersachsen soll künftig durch schnelle und unproblematische Beweissicherung erhöht werden können. Dies ist die Zielrichtung eines gemeinsamen Antrages der justizvollzugspolitschen Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Gisela Konrath und der FDP in Hannover.

Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP setzen sich dafür ein, den Schutz für Opfer von Gewaltstraftaten weiter zu verbessern und haben einen Antrag zur „verfahrensunabhängigen Beweissicherung“ in den Landtag eingebracht. Danach sollen Betroffene zukünftig flächendeckend in Niedersachsen die Möglichkeit erhalten, Tatspuren schnell, professionell und anonym sichern zu lassen, ohne sofort einen Strafantrag stellen zu müssen.  Die justizvollzugspolitsche Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Gisela Konrath, erklärte: „Damit tragen wir der besonderen Problemlage von Menschen Rechnung, die Opfer von Gewalt geworden und durch das Geschehene zutiefst verletzt und traumatisiert sind.“


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Wer Opfer häuslicher Gewalt geworden sei oder den Verdacht habe, nach der Einnahme von K.O.-Tropfen Opfer einer Vergewaltigung geworden zu sein, habe eine große Hemmschwelle, die Tat anzuzeigen. Werde der Entschluss für die Strafanzeige zu einem späteren Zeitpunkt getroffen, sei es meist zu spät für eine fachgerechte, forensische Beweissicherung, so Konrath. „Wir wollen die Phase, in der das Opfer eine Entscheidung für oder gegen das Strafverfahren treffen muss, professionalisieren und für eine intensive Beratung durch die Opferhilfeeinrichtungen nutzen“, erklärt Konrath. Als zentrale Anlaufstellen sollen die rechtsmedizinischen Opferambulanzen der Medizinischen Hochschule Hannover und ihrer Außenstelle in Oldenburg dienen. Das Projekt beinhaltet gleichzeitig umfassende Fortbildungen für Ärzte und die Rekrutierung von Partnerklinken, die mit Spurensicherungssets ausgestattet und in der Anwendung geschult werden. „Mit dem Antrag zur verfahrensunabhängigen Beweissicherung handeln wir für einen bestmöglichen Opferschutz in Niedersachsen. Im Landeshaushalt 2012/2013 sind dafür 540.000 Euro bereit gestellt“, so Konrath abschließend.

 

 

 

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