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Wie sich ein Arbeitnehmer und ein Arbeitgeber vor Ostern eine Abfuhr holten und ein Arbeitsangebot zu platzen droht

Ach du dickes Ei! Das Jobcenter Hameln brütet und brütet über eine Stellungnahme zu einem unglaublich klingenden Fall

Von Ralph Lorenz

Hameln (wbn). Eigentlich sollte der Beitrag zu Ostern erscheinen. Doch das Jobcenter Hameln, das hier dezidiert angesprochen wird, brütet noch immer an einer Stellungnahme.

Worum geht es? Die Geschichte ist in wenigen Worten umrissen. Ein sogenannter „Kunde“ des Jobcenters, der seit Jahresanfang arbeitslos gemeldet ist, hat auf eigener Initiative einen neuen Arbeitgeber in der Metallbranche gefunden. Das Jobcenter selbst war dazu offenbar nicht in der Lage. Der Mann hat sich mächtig gefreut, zumal er sogar die schriftliche Zusage des Arbeitgebers – eine Zeitarbeitsfirma aus Hannover – in Händen hielt. Die Sache hatte nur einen Haken. Er brauchte nur eine ergänzende Schweißer-Zusatzausbildung per „Bildungsgutschein“ vom Jobcenter. "Peanuts", würde Ex-Deutschbanker Ackermann in seinem jugendlichen Leichtsinn sagen. Unser Glückspilz, der aus eigenem Antrieb vorbildlich einen Arbeitsplatz gefunden hatte, wurde nicht etwa im Jobcenter beglückwünscht sondern stieß auf Ablehnung – obwohl damit der selbst gefundene Arbeitsplatz verloren gehen würde!

 

Fortsetzung von Seite 1

Das sagte der Mann umgehend seinem Arbeitgeber in Hannover, der das nicht glauben und persönlich hören wollte. Der ging – welcher Arbeitgeber macht das schon? – anderntags gleich früh um 8 Uhr mit dem Arbeitsuchenden höchstpersönlich zum Jobcenter nach Hameln. Dort standen dann beide erst mal vor verschlossenen Türen, mussten Bittebitte machen, mit einem Mann verhandeln, der Akten hin und herschob und durften sich dann eine gemeinsame Abfuhr beim Vorgesetzten abholen. Ein Abteilungsleiter ließ den gutwilligen Boss wissen, dass der sich erst mal einen „Termin“ holen sollte. Außerdem – die Sache ist noch steigerungsfähig – verlangte der Jobcentermann  eine Aussagegenehmigung von dem betroffenen Jobcenter-„Kunden“. Dass der „Kunde“ neben dem Arbeitgeber stand und der Arbeitgeber neben dem  „Kunden“ und sie beide sich gegenseitig durch ihre leibhaftige Anwesenheit manifestierten, dass sie das wollen, was sie wollen und zum Darüberreden extra ins Jobcenter gekommen sind, live, innerhalb der Geschäftszeit und im Vollbesitz geistiger Kräfte, das habe den Jobcenter-Abteilungsleiter nun überhaupt nicht interessiert.

Pure Anwesenheit scheint im Jobcenter bei einem Beamten nicht zu genügen

Folglich müssen ihm die beiden „Kunden“ im Aggregatzustand einer Fata Morgana erschienen sein. Also als Spiegelung in der Wüste des Arbeitslosenheeres. Als Treibsand in den endlosen Fluren des Jobcenters Hameln. Die beiden wurden also wie dumme Jungen – gleichwohl „Kunden“ genannt – nach Hause geschickt. In ehrfürchtiger Erwartung eines Bescheides aus dem Jobcenter Hameln. Nach einigen Tagen traf dann auch die schriftliche Botschaft ein, die nicht überraschend kam. Die Ablehnung des Bildungsgutscheines. Grundaussage: Der Mann könne genug Arbeitsplätze finden ohne einen Bildungsgutschein. Dass dadurch seine Jobzusage platzen würde – kein Wort des Bedauerns.

Doch es wäre keine Hamelner Jobcenter-Behördenposse, wenn es nicht nochmals eine Steigerung geben würde. Just jene Stelle, für die unserem Mann der Bildungsgutschein vom Jobcenter Hameln schroff verweigert wurde, wurde ihm kurz nach seinem denkwürdigen Erlebnis in den lange Fluren des Jobcenters genau von diesem angeboten. So jedenfalls die Darstellung von Seiten der Betroffenen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber berichten vor der Video-Kamera über ihr Jobcenter-Erlebnis

Für Menschen, die solche traumatischen Erlebnisse im Jobcenter-Labyrinth Hameln verkraften müssen, gibt es für gewöhnlich Notaufnahme-Einrichtungen in Hildesheim. Dort sind alle von Berufswegen nett zueinander, was jedoch nur eine Verlagerung der Kostenstelle für den niedersächsischen Steuerzahler bedeuten würde. Die Geschichte klingt so verrückt, dass die Weserbergland-Nachrichten.de den Arbeitssuchenden und den Chef vor die Video-Kamera von WBNachrichten.de gebeten haben. Hier sind beide im Originalton mit ihren Erlebnissen zu hören.

Der Video-Bericht wurde sodann auf Youtube geparkt, im öffentlichen Raum des WBNachrichten-Kanals, um später in den Berichterstattungsfluß der Weserbergland-Nachrichten.de eingespeist zu werden. Das Jobcenter Hameln sollte so auch frühzeitig die Gelegenheit bekommen in Kenntnis der kompletten Vorwürfe eine eigene Stellungnahme abgeben zu können.  Vielleicht waren die beiden ja gar nicht im Jobcenter und haben sich in der Hausnummer geirrt?

Auch nach einer Woche lässt die Stellungnahme auf sich warten

Am Montag vergangener Woche, also wenige Stunden, nachdem der Bericht in Wartestellung gebracht worden war, erbat die Redaktion eine offizielle Stellungnahme über die Pressestelle des Jobcenters. Diese ist bis heute nicht eingetroffen. In einem Zwischenbescheid wurde zwar eine Reaktion avisiert, aber die von der Redaktion gesetzte (wohlgemerkt mehrtägige!) Frist zur Stellungnahme ignoriert. Weil die Redaktion eine vollumfängliche Vollmacht-Erklärung des Arbeitsuchenden bereits vorsorglich vorliegen hatte, mit der er ausdrücklich bekundete, dass er einem detaillierten Gespräch über seinen Fall zustimme, hätte es in dieser Hinsicht keine Verzögerung geben dürfen. Überraschend wurde aber dann doch noch eine „Vollmacht“ im Blick auf den Arbeitgeber verlangt. Er, der den Weg in die Öffentlichkeit von sich aus gesucht hatte, sollte also zustimmen, dass das Amt über sein Anliegen in der Öffentlichkeit spreche. Diese Vorgehensweise erstaunte auch die Weserbergland-Nachrichten.de Muss man künftig eine "Vollmacht" vorlegen um eine Behörde kritisieren zu können?

Mehrfach per Fax und mit Anrufen an verschiedenen Tagen, jeweils innerhalb der Geschäftszeit, versuchte der Arbeitgeber die Pressestelle des Jobcenters Hameln von sich aus zu kontaktieren und bat dringend um Rückruf. Das sei, so versichert er eindringlich, bis heute nicht geschehen.

Der Arbeitgeber soll für sich selbst eine "Vollmacht" mitbringen

Ist es noch nachvollziehbar, dass ein Arbeitssuchender als „Kunde“ des Jobcenters sein Einverständnis geben muss, wenn unter Umständen „Sozialdaten“ im Pressegespräch über seinen Fall genannt werden müssen, so ist dies im Falle des Arbeitgebers und Kritikers in keiner Weise ersichtlich.

Gerade wenn die unglaubliche Schilderung lediglich einen Einzelfall betreffen und auf Missverständnisse beruhen sollte, wäre es ein Leichtes gewesen, dies in einer ersten Stellungnahme aufzufangen. Die Redaktion ist nunmehr gespannt, nachdem mehr als eine Woche und auch Ostern fast verstrichen ist, wie das Jobcenter Hameln seine andere Sicht der Dinge darstellt. Oder ob es diese überhaupt gibt.

PS: Der Arbeitgeber hat die Zusatzausbildung erst mal vorfinanziert. Keine Selbstverständlichkeit.

 

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