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Morgendliche Auseinandersetzung in der Hamelner Innenstadt

Ausgerechnet im "Himmelreich": Angriff mit dem Hackebeil - 20-Jähriger in U-Haft

Hameln (wbn). Beil-Attacke am frühen Morgen im „Himmelreich“. Himmelreich, so heißt eine kleine Gasse in Hameln.

Und dort kam es am Sonntag Morgen zu einer teuflischen Attacke, bei der ein 21-Jähriger nach einer vorangegangenen Auseinandersetzung mit Pöbeleien erneut angegriffen worden ist. Diesmal mit einem Beil. Krankenhaus! Der Tatverdächtige konnte festgenommen werden. Er befindet sich jetzt in Untersuchungshaft. Nachfolgend der Polizeibericht aus Hameln: „Die Polizei Hameln hat nach einer gewalttätigen Auseinandersetzung am frühen Sonntagmorgen, 15.07.2012, gegen 5 Uhr, im Himmelreich einen 20-Jährigen (aus Hameln) vorläufig festgenommen.

 

Fortsetzung von Seite 1

Der 20-Jährige steht im Verdacht, im Himmelreich einem 21-Jährigen zunächst einen Kopfstoß gegeben und ihn dann mit einem Beil angegriffen zu haben.  Zuvor hatte das Opfer, begleitet von einer Freundin (19) und einem Freund (21), den Tatverdächtigen und dessen Begleiter (16) auf dem Weg zu einer Wohnung im Himmelreich getroffen. Der Tatverdächtige soll nach den bisherigen Ermittlungen das Trio zunächst angepöbelt, die 19-Jährige Freundin und dem Opfer schließlich einen Kopfstoß versetzt haben.  Das Opfer und die Begleiter suchten dann zunächst eine Wohnung auf und versorgten die erlittene Wunde im Gesicht des Opfers.

Nach den weiteren Ermittlungen war das Trio dann aus der Wohnung heraus auf die Straße gegangen, um Zigaretten zu rauchen. Dabei traf das Trio erneut auf den 20-Jährigen und seinen Begleiter, wobei der 20-Jährige das Opfer diesmal mit einem Beilhieb attackierte.  Dadurch erlitt das Opfer eine Schnittwunde an der Nase, die später (und zum Glück des Opfers) nur eine ambulante Behandlung in einem Klinikum nach sich zog.  Die Freundin konnte dem Tatverdächtigen das Beil abnehmen, woraufhin dieser mit seinem Begleiter den Tatort verließ.

Die alarmierte Polizei konnte den Tatverdächtigen in seiner Wohnung vorläufig festnehmen.  Die Ermittlungen zum genauen Tatablauf dauern an. Ein Untersuchungsrichter ordnete die Untersuchungshaft an. Gegen den 16-jährigen Begleiter des Tatverdächtigen wird zudem wegen Beihilfe ermittelt.“

 

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