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Stadt Hameln zieht Entscheidung wegen einer "Gefahrenlage" zurück
Fischbecker Landstraße: Ab Ende Februar wieder Tempo 50

Von Thomas Wahmes

Hameln (wbn). Die Stadt Hameln nimmt ihre Entscheidung zurück, die Geschwindigkeit auf der Fischbecker Landstraße (B 83) auf 70 Stundenkilometer heraufzusetzen. Voraussichtlich ab Ende Februar gilt auf dem Abschnitt zwischen der Einmündung Reherweg und der Einmündung Fontanestraße wieder Tempo 50.

Oberbürgermeisterin Susanne Lippmann begründet diesen Schritt mit dem Schutz der Fußgänger und Radfahrer. Ein Überqueren der Fischbecker Landstraße sei aufgrund der starken Verkehrsbelastung oft nicht möglich, außerdem würden Fußgänger auf dem Gehweg durch den Windsog schnell vorbeifahrender Lkw gefährdet.

 

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„Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht“, sagt die Rathaus-Chefin. Die Fakten sind aus ihrer Sicht grundsätzlich klar: Bei der Fischbecker Landstraße handelt es sich um eine Bundesstraße – „die zulässige Geschwindigkeit außerhalb des Ortsschildes beträgt hier laut Straßenverkehrsordnung 100 Stundenkilometer“. Beschränkungen dürften nur dort angeordnet werden, wo eine „Gefahrenlage“ besteht.

Und die haben die Verkehrsexperten gleich an mehreren Stellen ausgemacht. Aufgrund des starken Verkehrs und der erhöhten Geschwindigkeit sei für Radfahrer und Fußgänger ein Überqueren der Fischbecker Landstraße in Höhe der Ziesenisstraße und der Wehrberger Straße (im Bereich „Rewe“) „nur unter Gefahren möglich“. Zusätzliche Gefahren sehen die Experten, weil Pkw im Bereich der Querungen immer wieder überholen, um an abbiegenden Fahrzeugen vorbeizufahren.

Nicht nur Fußgänger und Radfahrer seien Gefahren ausgesetzt, heißt es aus der Verwaltung. Auch Autofahrer hätten Probleme, aus der Ziesenisstraße und der Wehrberger Straße in die Fischbecker Landstraße einzubiegen. Ebenso sei das Abbiegen von der Fischbecker Landstraße in die Ziesenisstraße problematisch. „Am Ende hat eine Abwägung zwischen dem Schutz von Anwohnern, der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und der Freizügigkeit des Verkehrs stattgefunden“, erläutert Susanne Lippmann den Entscheidungsprozess. Insbesondere die Sicherheitsaspekte hätten den Ausschlag gegeben, die Geschwindigkeit auf der Fischbecker Landstraße wieder zu reduzieren.

Die neue Regelung hat allerdings keine Auswirkungen auf den Grünen Pfeil an der Einmündung Fischbecker Landstraße/Reherweg, den die Stadt im Zuge der Heraufsetzung der Geschwindigkeit entfernen musste. „Einen Grünen Pfeil wird es an dieser Stelle nicht wieder geben“, so die Oberbürgermeisterin. Die Gefahren seien hier aufgrund der Verkehrsdichte und der Geschwindigkeiten größer als der Nutzen. Allerdings solle die Ampelanlage nun so geschaltet werden, dass sich die Grünphase für Rechtsabbieger aus Richtung Reherweg deutlich verlängere.

 

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