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Endstation im Hastenbecker Weg

Mit fast drei Promille in Schlangenlinie über Gehweg und Verkehrsinsel durch Hameln

Samstag 6. September 2014 - Hameln/ Hessisch Oldendorf (wbn). Trunkenheitsfahrten, Fahren unter Drogeneinfluss und Fahren ohne Fahrerlaubnis – das sind einige der Fälle, über die Hamelns Polizei-Pressesprecher Jens Petersen in einer Zusammenfassung berichtet und die als Abschreckung dienen sollten.

Denn gerade an diesem sommerlichen Wochenende gibt es im Weserbergland wieder zahlreiche Festivitäten. In einem Fall war ein Hamelner Golf-Fahrer – 53 Jahre alt – mit drei Promille in unübersehbarer Schlangenlinie unterwegs. Mehrere Verkehrsteilnehmer meldeten die Chaosfahrt per Notruf der Leitstelle.  Der Promille-Fahrer war nämlich über den Gehweg und eine Verkehrsinsel hinweggebrettert, hatte zum Schluss noch ein haltendes Auto angerempelt. Nachfolgend die erfassten Fahrten unter Promille- und Drogeneinfluss:

 

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1. Fahren unter Drogeneinfluss und Fahren ohne Fahrerlaubnis: (Hameln) Ein 26-jähriger Mann aus Hameln steht in Verdacht, unter dem Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug geführt zu haben. Zudem war der Fahrer nicht in Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis. Der Hamelner wurde in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag von einer Streifenwagenbesatzung der Polizei Hameln kontrolliert, als dieser gegen 02.20 Uhr mit einem Pkw Opel die Gartenstraße befuhr. Die Streifenwagenbesatzung stellte beim 26-jährigen Fahrer eine mögliche Drogenbeeinflussung fest. Da der Fahrer weitergehende, freiwillige Untersuchungen verweigerte, muss nun eine beim 26-jährigen durchgeführte Blutentnahme den Verdacht bestätigen.

Weitere Ermittlungen des für Verkehrsdelikte zuständigen Fachkommissariats 7 richten sich gegen den Anmieter des oben genannten Opel, bei dem es sich um einen Leihwagen handelt. Der 37-Jährige holte das geliehene Fahrzeug mehrmals bei der Autovermietung ab und benutzte nach bisherigen Ermittlungen dieses Fahrzeug auch selbst, ohne in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein.

2. Trunkenheitsfahrt - Nachmittags mit fast 3 Promille unterwegs: (Hameln) Mit fast 3 Promille konnte ein Autofahrer am Donnerstagnachmittag in Hameln angetroffen werden. Kurz nach 17.00 Uhr erhielt die Einsatzleitstelle mehrere Notrufe von Verkehrsteilnehmern, die einen VW Golf meldeten, der in sehr auffälliger Fahrweise im Stadtgebiet Hameln und letztendlich auf dem Hastenbecker Weg unterwegs sein soll. Nach Angaben dieser Zeugen bog der Golf-Fahrer zuvor falsch ab, fuhr deutlich in Schlangenlinie und überfuhr sogar einen Gehweg und eine Verkehrsinsel.

Einem Lkw-Fahrer (56) ist der VW Golf bereits zuvor durch die unkoordinierten Fahrvorgänge (abruptes Bremsen ohne Grund, ständig wechselnde Geschwindigkeiten, Fahren auf den Gegenfahrstreifen) in der Klütstraße aufgefallen und ist dem Golf über die Straßen Münsterwall, Mühlenstraße, Ohsener Straße und "Guter Ort" bis zum Hastenbecker Weg gefolgt. Schließlich fuhr der Golf leicht auf das Heck des Wagens eines weiteren Zeugen (73) auf, der vor einer Ampel wartete. Schaden entstand dabei nicht. Im Hastenbecker Weg konnte eine alarmierte Streifenwagenbesatzung der Polizei Hameln den 53-jährigen Hamelner aufgrund der eingegangenen Notrufe antreffen und der gefährlichen Fahrt ein Ende bereiten. Der Golf-Fahrer stand deutlich unter Alkoholeinfluss. Ein Alkomat-Test ergab eine Atemalkoholkonzentration von fast 2,9 Promille. Dem 53-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen, der mitgeführte Führerschein wurde beschlagnahmt.

3. Weitere Trunkenheitsfahrt: (Hessisch Oldendorf) Ein 57-jähriger Renault-Fahrer aus Hessisch Oldendorf wurde am Donnerstag, 04.09.2014, gegen 18.45 Uhr, von einer Streifenwagenbesatzung angehalten und kontrolliert, als dieser auf einem Wirtschaftsweg im Bereich der Fischbecker Kiesteiche unterwegs war. Bei ihm konnte eine Alkoholbeeinflussung festgestellt werden. Ein Alkoholtest ergab einen Atemalkoholwert von knapp über 0,7 Promille. Aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit erwartet ihn im günstigsten Fall ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, der Eintrag von 2 Punkten im Fahreignungsregister und 1 Monat Fahrverbot.

 

 

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