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Samstagnacht in Hameln:
Mit 2 Promille auf der Bundesstraße unterwegs – Polizei zieht Fahrradfahrer aus dem Verkehr

Montag 20. Oktober 2014 - Hameln (wbn). Streifenwagen statt Fahrrad. Die Polizei hat in der Nacht zum Sonntag in Hameln einen 46 Jahre alten Radfahrer aus Aerzen gestoppt. Er war in Schlangenlinien auf der Bundesstraße unterwegs gewesen – mit 2 Promille!

Andere Verkehrsteilnehmer hatten die wandelnde „Gefahrenstelle“ in Höhe der Berkeler Warte über Notruf gemeldet. Polizeibeamte entfernten den Betrunkenen samt Zweirad sodann von der Fahrbahn und fuhren ihn im Streifenwagen zur Dienststelle. Nach einer Blutprobenentnahme ging es in die Ausnüchterungszelle.

 

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Ernüchternd: Den Aerzener erwartet nun ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Die Strafe könnte dabei ähnlich ausfallen wie bei einem betrunkenen Autofahrer, sagt Polizei-Pressesprecher Jens Petersen. Denn: Im Strafgesetzbuch wird nicht unterschieden zwischen „Kraftfahrzeug“ und „Fahrzeug“. Wer betrunken ein Fahrzeug führt, gleich ob motorbetrieben oder nicht, muss sich auf eine entsprechende Strafe einstellen. Und dazu kann eben auch der Entzug des Führerscheins durch die Führerscheinbehörde gehören.


Nachfolgend der Polizeibericht aus Hameln:

„In der Nacht von Freitag auf Samstag musste sich eine Hamelner Streifenwagenbesatzung um einen stark alkoholisierten Radfahrer kümmern, der durch sein Verhalten sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdete.

Mit über 2 Promille (Atemalkoholwert) war der 46-Jährige aus Aerzen auf Höhe „Berkeler Warte“ auf der Bundesstraße 1 unterwegs und fiel dort den Verkehrsteilnehmern durch seine unsichere Fahrweise (Schlangenlinienfahrt) auf, die diese „Gefahrenstelle“ gegen 01.10 Uhr über Notruf der Polizei meldeten. Eine Streifenwagenbesatzung der Hamelner Polizei führte den alkoholisierten Radfahrer von der Fahrbahn, nahm ihn mit zur Dienstelle und veranlasste eine Blutprobe.

Zum eigenen Schutz musste der 46-Jährige bis zu seiner Ausnüchterung in einer Polizeizelle übernachten. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.“

 

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