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Drei offene Haftbefehle!
Im Zug klickten die Handschellen: Bundespolizei schnappt 35-Jährigen Mann aus dem Kreis Lippe

Donnerstag 16. Juli 2015 - Bad Bentheim (wbn). Endstation Bad Bentheim. Beamte der Bundespolizei haben in einem Intercity-Schnellzug einen 35 Jahre alten Mann aus dem Kreis Lippe festgenommen.

Die Polizisten hatten den nervös wirkenden Mann bemerkt, als er hastig den Zug verlassen wollte. Dumm nur: Beim Versuch, aus der Bahn auszusteigen lief der den Kontrollbeamten buchstäblich in die Arme. Sie überprüften den 35-Jährigen daraufhin und staunten nicht schlecht, als sich herausstellte, dass ihr Gegenüber mit gleich drei nationalen und internationalen Haftbefehlen gesucht worden war.

 

 

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Das Amtsgericht Fürth, die Staatsanwaltschaft Bielefeld und litauische Behörden hatten den Mann zur Festnahme ausgeschrieben unter anderem wegen bandenmäßiger Hinterziehung von Einfuhrabgaben und Unterschlagung eines hochwertigen Fahrzeugs.

 

Nachfolgend der Polizeibericht aus Bad Bentheim:

„Einen mit gleich drei Haftbefehlen gesuchten 35-Jährigen konnten Bundespolizisten am Mittwoch im Intercity 143 (Amsterdam-Berlin) festnehmen. Der Mann war zuvor - während des Halts des Zuges im Bahnhof Bad Bentheim - den Beamten buchstäblich in die Arme gelaufen. Der nervös wirkende Gesuchte hatte nämlich als erster Reisender den Zug im Bahnhof verlassen wollen. Im Verlauf der Kontrolle stellte sich schnell heraus, dass nach dem aus dem Kreis Lippe stammenden 35-Jährigen nicht nur bundesweit, sondern auch international gefahndet wurde. Zunächst lag ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Fürth wegen Unterschlagung gegen den Mann vor. Weiterhin war der 35-Jährige wegen bandenmäßiger Hinterziehung von Einfuhrabgaben in 44 Fällen bereits zu zwei Jahren Haft verurteilt und deshalb bereits durch die Staatsanwaltschaft Bielefeld gesucht worden. Schließlich hatten dann auch noch die litauischen Behörden ein großes Interesse an dem Mann. 2011 hatte der 35-Jährige demnach dort ein hochwertiges Fahrzeug unterschlagen. Es lag ein entsprechender Auslieferungshaftbefehl vor. Nachdem der Gesuchte einem Haftrichter vorgeführt wurde, brachten ihn die Bundespolizisten am späten Nachmittag in die nächste Justizvollzugsanstalt.“

 

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