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Verwaltungsgericht verbietet zwei verkaufsoffene Sonntage in Hannover
Krellmann: Beschäftigte am Wochenende nicht ausbeuten

Montag 19. Oktober 2015 - Berlin/Hannover (wbn). Wenige Tage nachdem das Verwaltungsgericht Hannover nach einer Klage der Gewerkschaft ‚ver.di‘ zwei von der Citygemeinschaft geplante verkaufsoffene Sonntage in der Landeshauptstadt verboten hat, meldet sich jetzt die heimische Bundestagsabgeordnete Jutta Krellmann zu Wort.

Die gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke hält die Entscheidung des Gerichts für richtig. „Sonntage gehören Eltern und Kindern“, sagt sie. Beschäftigte dürften am Wochenende nicht ausgebeutet werden.

 

 

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Und weiter: „Niedersachsen darf nicht mehr Spitzenreiter in Deutschland bei der Bewilligung von Ausnahmen für Feiertags- und Sonntagsarbeit sein. Bis dato hat die niedersächsische Landesregierung die einschlägige Verordnung nicht an Entwicklungen in der Rechtsprechung angepasst.  Deshalb begrüße ich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 15.10.2015 ausdrücklich. Ich empfehle der niedersächsischen Landesregierung dies umgehend nachzuholen, und somit den Schutz der Beschäftigten sicherzustellen, sowie eine umfassende Untersuchung in Bezug auf die Genehmigungspraxis der niedersächsischen Gewerbeaufsicht einzuleiten.“

Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass  die aus dem Einzelhandel beantragten und stattgegebenen Ausnahmen hinsichtlich Sonntagsöffnungszeiten „weit über dem Maß des Statthaften“ liegen. Bewilligungen für die verkaufsoffenen Sonntage in der Stadt Hannover am 8. November und 27. Dezember seien deshalb als rechtswidrig einzustufen gewesen, so Krellmann.

Arbeitsruhe gegen Profitinteressen

„Es ist nicht akzeptabel, dass es erst einer Klage von ver.di bedarf, um das Ladenöffnungsgesetz und den Schutz der Beschäftigten durchzusetzen. Die Arbeitsruhe hat verfassungsrang und darf nicht von Profitinteressen des Einzelhandels unterlaufen werden. Ich fordere das Land Niedersachsen auf, die Anwendung des Ladenöffnungsgesetzes durch die Landkreise und Städte zu überprüfen und anzupassen. Die Linke steht für den Schutz der Beschäftigten und ist daher für ein restriktives Ladenöffnungsgesetz. Grundsätzlich sind Feier- und Sonntage geschützt. Und im Einzelhandel sind überwiegend Frauen beschäftigt. Sie und ihre Familien leiden besonders unter einer laxen Anwendung des Gesetzes.“

 

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