Strafanzeige mit detailliert aufgeführten Beweisen
Ist das Kreisjugendamt selbst ein Fall "für das Jugendamt" geworden? Schwerer Vorwurf der "Misshandlung von Schutzbefohlenen"
Hameln (wbn). Ist das Kreisjugendamt Hameln-Pyrmont selbst ein Fall für das Jugendamt? Ein angesehenes Elternpaar aus Hameln wirft Mitarbeitern des Jugendamtes unter anderem die „Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassung“ vor.
Konkret geht es um die willkürlich erscheinende Zwangseinweisung der zwölfjährigen Tochter dieses Kindes in ein Heim in Hameln. Erst durch diese Maßnahme des Kreisjugendamtes ist das Kind Gefährdungen und Unfallgefahren ausgesetzt worden, die sich so niemals ereignet hätten wenn das Kind weiterhin in der Obhut der beiden in bürgerlichen Verhältnissen lebenden Eltern geblieben wäre! Die Vorwürfe und angeführten Beweise gegen das Heim und die Mitarbeiter des Kreisjugendamtes lesen sich ungeheuerlich. Sie sind Grundlage einer Strafanzeige, die bei der Staatsanwaltschaft Hannover gegen die namentlich benannten Mitarbeiter des Kreisjugendamtes eingereicht worden ist.
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Das Kind, das in seiner Freizeit an einer angesehenen Ballettschule in Hannover Tanzunterricht nimmt und zierlich gebaut ist, hat sich aus dem behüteten Elternhaus kommend, durch die Heimeinweisung in einem Rüpelumfeld wiedergefunden. Beweis: Am 16. Juni 2010 wurde es nach eigenen Angaben und nach Angaben der Eltern von einem anderen Heimkind „von der Schaukel geschubst und erlitt eine Wirbelsäulenstauchung“. Drei Tage Krankenhaus!
Zuvor schon hat ein in demselben Heim untergebrachter Junge (14 Jahre, Name bekannt) nach Elternangaben das zwölfjährige Mädchen „körperlich angegriffen“. Das Kind habe eine Reihe blauer Flecken erlitten. Doch es geht noch weiter: Am 7. August 2010 kam es bei einem Besuch der Heimkinder im Heidepark Soltau zu einem Zwischenfall. Auf einem „Fahrgeschäft“ wurde dem zwölfjährigen Mädchen übel. Es erlitt einen Kreislaufzusammenbruch und wurde ohnmächtig. Wo war in diesem eklatanten Fall die Aufsicht und Obhut der Betreuer?
Hat die Behörde selbst die Lizenz zur Vernachlässigung?
Jeder Mutter, jedem Vater würde das Jugendamt grundsätzliche Vorwürfe wegen Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht machen – doch selbst scheint das Kreisjugendamt Hameln-Pyrmont mit seinen Einrichtungen unangreifbar zu sein und die Lizenz zur Vernachlässigung zu haben. „Eine Betreuerin war nicht greifbar, so dass ein anderes Mädchen sich um unsere Tochter kümmerte,“ begklagten sich die Eltern. Gerade Fahrgeschäfte stellen aber ein besonderes Risiko dar, erfordern die individuelle Einschätzung der körperlichen Belastbarkeit. Keine Mutter würde ihr Kind in dem Augenblick verlassen, in dem das Kirmes-Fahrgeschäft anfährt oder – aus welchem Grund auch immer – fernbleiben. Doch welche Konsequenzen wurden von den „Verantwortlichen“, die in diesem Fall der Verantwortung nicht gerecht worden waren, aus diesem Vorfall gezogen?
Hier wiederum die Erläuterung der Eltern: „Als eine der verantwortlichen Betreuerinnen, die in einer Schlange zu einem Fahrgeschäft anstand, von dem Vorfall Kenntnis bekam, sagte diese, dass unsere Tochter nicht mehr fahren sollte. Trotzdem habe man das Kind weiter allein, nur in Begleitung einer 14- und einer 11-Jährigen durch den Vergnügungspark laufen lassen. „In einem anderen Fahrgeschäft wurde ihr nochmal schlecht“. Dazu die Eltern: „Das Kind ist mit seinen 12 Jahren sehr zierlich und klein. Man hätte es gar nicht in diese Fahrgeschäfte einsteigen lassen dürfen, zumal die Sicherungseinrichtungen nicht für Kinder dieser Größe ausgelegt sind.“ Als die Mutter die verantwortliche Betreuerin später zur Rede stellen wollte, verstieg sich diese zu einem die ganze Jugendbehörden in Misskredit ziehenden durchschaubaren Machtspiel: Sie selbst habe die „ganze Zeit unten gestanden“ – was auch immer das heißt – und im übrigen hätten die Eltern „nicht das Sorgerecht“! Doch die Heimzwischenfälle in Hameln zeigen, dass die Eltern und Verwandten allen Grund zur Sorge haben, wenn plötzlich die Behörde das „Sorgerecht“ über ihr Kind beansprucht.
Wie ein Vormund eigenmächtig eine ärztliche Untersuchung nicht für nötig hielt...
Und hiermit wird eine Grundhaltung der Arroganz deutlich, die dem hehren Anspruch zuwiderläuft, das Kindeswohl in den Vordergrund stellen zu wollen. Dieser meistmissbrauchte Begriff in deutschen Jugendämtern hat im Behördenverkehr nur noch den Rang einer inhaltsleeren Worthülse, die aber stets gegen Eltern und Elternteile abgefeuert wird um sie mundtot zu machen. Dass die Sorge um das Wohl des Kindes in Wirklichkeit der Verfahrenstaktik eines Jugendamtes untergeordnet wird, wenn es zweckmässig erscheint, zeigt nachfolgende Episode. Hier nochmals die Schilderung der Eltern, die sich sehr klar und eigenständig artikulieren: „Wir hatten kurz vor dem Sorgerechtsentzug Anfang Juni einen Routine-Arztbesuch bei unserem Hausart anberaumt. Das Kind hat einen niedrigen Blutdruck und zeitweise eine ganz leichte Anämie. Sie ist deswegen schon des öfteren morgens umgekippt. Die Ärzte meinen, das wachse sich nach der Pubertät aus. Der verantwortliche Vormund Sch. schleppte den Termin solange hin bis das Gericht uns das Sorgerecht entzogen hatte. Darauf wurde der Termin beim Hausarzt ohne Begründung abgesagt. Wir erfuhren nachher, dass Sch. die Untersuchungen "nicht für nötig hielt", da ja nur Routine und er außerdem keine hausärztlichen Untersuchungen vor dem Anhörungstermin des Kindes durch die Richterin wollte…“
Es ist also schon soweit gekommen, dass ein Vormund selbstherrlich über medizinische Sachverhalte befindet und Arztbesuche für obsolet erklärt.
Ein halbes Jahr gegen den eigenen Willen im Heim
Gut sechs Monate hat das Kind gegen seinen Willen in dem Hamelner Heim zubringen müssen, obwohl es immer wieder schriftlich und mündlich gegenüber Jugendamt, Heim und Eltern gesagt hatte, dass die Gründe, die zu seiner Einweisung geführt hätten, von ihm frei erfunden worden seien und es lieber wieder zuhause bei seinen Eltern wäre. Auch weil die anderen Kinder in diesem Heim ständig „rauchen und Alkohol trinken“ würden. Das zwölfjährige Mädchen hat sich dann wieder heimlich zu seinen Eltern geflüchtet. Der Aufenthalt bei den leiblichen Eltern wird aber von der Behörde nur geduldet.
Die Weserbergland-Nachrichten.de fragen an dieser Stelle ihre Leser: Haben Sie von ähnlichen Vorkommnissen und Verhaltensweisen des Kreisjugendamtes gehört? Oder diese selbst erlebt? Die Redaktion nimmt diese Hinweise selbstverständlich vertraulich entgegen.