Es blieb nicht nur bei den Drohungen...
Die eigene Ehefrau gewürgt - Mann muss sich für zwei Wochen von der gemeinsamen Wohnung fernhalten
Bad Münder (wbn). Ein körperlicher Angriff gegen die eigene Ehefrau, der weitreichende Folgen hat: Die Frau wurde von ihrem Mann in einem Streit gewürgt. Die alarmierte Polizei sprach daraufhin eine sogenannte „Wegweisung“ für zwei Wochen von der gemeinsamen Wohnung aus.
Hier der Polizeibericht aus Bad Münder: Am Dienstag, gegen 21:30 Uhr, erschien eine 56-jährige Frau bei der Polizei in Bad Münder und teilten den Beamten mit, dass ihr Ehemann soeben versucht habe sie im Verlaufe eines Streits am Hals zu würgen. Außerdem habe er sie mehrfach verbal bedroht. Der Ehemann (56) wurde daraufhin durch die Einsatzbeamten des Polizeikommissariats Bad Münder zu Hause aufgesucht. Nachdem er über die Einleitung eines Strafverfahrens in Kenntnis gesetzt wurde, sprachen ihm die Beamten eine Wegweisung aus der gemeinsamen Wohnung für die Dauer von 14 Tagen aus.
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Die Polizei kann eine Person aus ihrer Wohnung verweisen und ihr das Betreten der Wohnung und deren unmittelbarer Umgebung für die Dauer von höchstens 14 Tagen verbieten, wenn dies erforderlich ist, um eine von dieser Person ausgehende gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben von in derselben Wohnung lebenden Personen abzuwehren. Hierdurch verschafft die Polizei, wie in diesem Fall, der Frau durch die Platzverweisung des Täters den räumlichen und zeitlichen Schutzraum, den sie benötigt, um möglichst ohne Beeinflussung und Angst zur Ruhe zu kommen, professionelle Beratung einzuholen sowie weitere Schritte aus der Gewalt, z. B. zivilrechtliche Schritte nach dem Gewaltschutzgesetz, einzuleiten. Opfer häuslicher Gewalt können sich rund um die Uhr an die Beratungs- und Interventionsstelle des Landkreises Hameln-Pyrmont (05151/405708) oder die Polizei (Notruf 110) wenden. Gegen den Ehemann wird nun wegen Körperverletzung und Bedrohung ermittelt.