Ging bei der Vergabe von lukrativen Weihnachtsmarkt-Standplätzen doch nicht alles mit rechten Dingen zu?
Noch vor Nikolaus wird die Rute ausgepackt! Staatsanwaltschaft durchstöbert mit Großaufgebot das Hamelner Rathaus und Privatwohnungen - Bestechungsverdacht!
Hameln (wbn). Schöne „Bescherung“ – und das noch lange vor Heiligabend. Im Streit um die Vergabe von Standplätzen auf dem Hamelner Weihnachtsmarkt ist jetzt auch noch die Staatsanwaltschaft aus Hannover aktiv geworden. Offizielle Durchsuchung im Hamelner Rathaus in den Büros von Rathausmitarbeitern, die in Verbindung mit dem Weihnachtsmarkt stehen.
Offenbar ist eine Anzeige erstattet worden dahingehend, dass bei der Vergabe lukrativer Standplätze auf dem traditionsreichen Hamelner Weihnachtsmarkt nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein könnte. Dabei muss es sehr glaubwürdige und ungewöhnlich detaillierte Hinweise gegeben haben. Der Anzeigenerstatter ist allerdings nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft muss aber einen hinreichenden Anfangsverdacht gesehen haben, sonst hätte sie nicht gleich 80 Beamte in Marsch gesetzt, was einer groß angelegten „Razzia“ gleichkommt. Die Beamten tauchten nicht nur heute in den Räumen der völlig überraschten Stadtverwaltung von Hameln auf sondern besuchten auch diverse Privatadressen im Weserbergland. Im Raum steht hartnäckig der Verdacht der Bestechlichkeit! In den zurückliegenden Wochen hatte es viel Ärger um die Vergabekriterien für die Aussteller gegeben, war doch in Hannover wieder einmal das Verwaltungsgericht damit beschäftigt. Langjährige Weihnachtsmarkt-Beschicker waren plötzlich nicht mehr gut genug für den Hamelner Traditionsmarkt. Das hat viel Ärger und wohl auch Verdächtigungen aller Art gegeben.
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Thomas Wahmes, Sprecher der Hamelner Stadtverwaltung, äußerte mit Bedauern, dass er gegenwärtig zu dem Vorfall nicht Stellung nehmen könne. Mit Sicherheit hätte er einiges dazu zu sagen. Staatsanwaltliche Ermittlungen, so der Hinweis der Redaktion der Weserbergland-Nachrichten.de, dienen grundsätzlich im Normalfall auch der Klärung einer Unschuldsvermutung. Die Ermittlungsbehörde hat offenbar umfangreiches Material beschlagnahmt, das nun in Ruhe ausgewertet werden soll.