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Verfügung des Innenministeriums in Hannover

Das war's - Tjark Bartels kommt als Landrat nicht wieder: "Der Ruhestand beginnt mit Ablauf des laufenden Monats..."

Dienstag 29. Oktober 2019 - Hameln (wbn). Es war nicht anders zu erwarten. Das Innenministerium in Hannover hat nunmehr dem Antrag von Hameln-Pyrmonts Landrat Tjark Bartels entsprochen und ihn im sechsten Jahr seiner Amtszeit wunschgemäß in den Ruhestand versetzt.

Dazu haben die Weserbergland-Nachrichten.de heute Nachmittag folgende Mitteilung aus dem Büro des Hamelner Landrats erhalten: „Wie bekannt hat Landrat Tjark Bartels aufgrund eines diagnostizierten schweren Burnouts beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport die Versetzung in den Ruhestand beantragt. Mit Verfügung vom 28.10.2019 hat das Ministerium Herrn Bartels nun auf diesen Antrag hin wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.

(Zum Bild: Tjark Bartels kehrt nicht mehr in das Kreishaus zurück. Foto: privat)

 

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Der Ruhestand beginnt mit Ablauf des laufenden Monats. Der Verfügung liegt ein entsprechendes amtsärztliches Gutachten zugrunde. Gem. § 80 Abs. 2 S. 2 NKomVG wird, sofern ein Landrat vorzeitig aus dem Amt ausscheidet, innerhalb von sechs Monaten nach dem Ausscheiden eine Nachfolge gewählt.

Über den genauen Wahltermin wird der Kreistag spätestens in seiner Sitzung im Dezember entscheiden. Gem. den Regelungen des  § 80 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 NKomVG wird der künftige Landrat bzw. die künftige Landrätin für die Restdauer der laufenden und die Dauer der folgenden allgemeinen Wahlperiode der Abgeordneten gewählt – die Dienstzeit geht dann also bis zum 31.10.2026.“

 

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