Dirk Adomat ist zurecht mit Briefwahl gewählt worden
Eilt! Verwaltungsgericht Hannover hat Klage gegen Landratswahl abgewiesen
Donnerstag 24. Junji 2021 - Hannover / Hameln (wbn). Wie die Weserbergland-Nachrichten.de soeben aus Hannover erfahren haben ist die Klage gegen die Gültigkeit der Briefwahl im Falle der Landratswahl Hameln-Pyrmont abgewiesen worden.
Wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Hannover erläuterte sei – unabhängig ob die Wahlanfechtung berechtigt gewesen ist oder nicht – vom Gericht kein Einfluss auf das Wahlergebnis festgestellt worden. Damit ist das Verwaltungsgericht auch der Argumentation des beklagten Kreistages und von Landrat Dirk Adomat gefolgt.
(Zum Bild: Landrat Dirk Adomat und der Landkreis Hameln-Pyrmont sind heute in ihrer Rechtsauffassung vom Verwaltungsgericht in Hannover bestätigt worden. Foto: SPD)
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Nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses erhob ein Kläger Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl. Die Wahl sei insbesondere infolge der Anordnung einer ausschließlichen Briefwahl nicht entsprechend den Vorschriften des Wahlrechts vorbereitet und durchgeführt worden. Analphabeten und Spontanwähler würden durch eine reine Briefwahl eingeschränkt, lautete der Einwand der Kläger.
Dirk Adomat (SPD) war im Frühjahr 2020 mit 51,1 Prozent der abgegebenen Stimmen in einer Stichwahl zum Landrat gewählt worden. Vor dem Hintergrund der Pandemie fand diese als reine Briefwahl statt. Ein Novum zur damaligen Zeit.
Dirk Adomat hat in einer ersten Reaktion zum Urteil bekannt, dass ihm "ein Stein vom Herzen gefallen" sei. Er selbst war in diesem Prozess als "Beigeladener" aufgetreten. Mit zwei namhaften Verwaltungsrechtlern, die er übrigens aus eigener Tasche bezahlt hat. Adomat: "Es ging ja auch um meine eigene Existenz."
Er freut sich vor allem auch, dass damit die Rechtsansicht seiner Kreisverwaltung Hameln-Pyrmont bestätigt worden ist, die in schwieriger Zeit unter dem Eindruck der Pandemie und von "45.000 Corona-Toten in Italien" in einer ruhigen wohlbedachten Abwägung und Vorgehensweise die seinerzeitige Briefwahl-Lösung gefunden habe, die nunmehr auch aus heutiger Sicht des Verwaltungsgerichts Hannover Bestand hat. Das sei unter den damaligen Umständen nicht selbstverständlich.
Das Verwaltungsgericht Hannover hat bei dem Urteil von heute Mittag die Möglichkeit der Berufung ausdrücklich nicht zugelassen. Unterlegen ist mit dem heutigen Urteil auch Rüdiger Zemlin, Fraktionschef der FDP im Kreistag, als einer der Rechtsvertreter des Klägers.