Hotline stark in Anspruch genommen
Warnstufe 1 gilt auch für den Landkreis Holzminden
Freitag 26. November 2021 - Holzminden (wbn). Auch wenn sich die Inzidenz im Landkreise Holzminden im Moment noch auf einem stabilen Niveau bewegt, ist die Situation in Bezug auf geltende Schutzregeln verschärft worden. Seit vorgestern gilt auch im Landkreis Holzminden die Warnstufe 1.
Der Grund dafür liegt in der Herabsetzung der landesweiten Hospitalisierungsinzidenz mit der neuen Corona-Verordnung. Die ist nach der neuen Regel schon bei der Kennzahl 3,0 überschritten.
Eine besondere eigene Allgemeinverfügung für die Einführung der Warnstufe 1 war nicht vonnöten, weil das Land Niedersachsen mit der neuen Corona-Verordnung gleich auch die landesweite Warnstufe festgestellt hatte. In ganz Niedersachsen gibt es schon seit längerem keinen Landkreis mehr, der mit seiner Inzidenz unterhalb der neuen Warnstufe gelegen hätte.
Was aber gilt mit Feststellung der Warnstufe genau? Die Regeln sind sehr vielfältig und betreffen ganz unterschiedliche Lebensbereiche. Zum besseren Verständnis hat das Land Niedersachsen neben dem Verordnungstext selbst auch allgemeinverständliche Grafiken unter www.niedersachsen.de/Coronavirus/FAQ gepostet. Dort lässt sich übersichtlich ein Großteil der wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit den Pandemiebestimmungen erschließen. Eine Verlinkung zu dieser Seite ist auch auf der Homepage des Landkreises Holzminden zu finden.
Grundsätzlich ist auch noch das Corona-Bürgertelefon des Landkreises unter 0 55 31-707 700 geschaltet. Allerdings ist die Hotline mittlerweile stark in Anspruch genommen, so dass bei einfachen Fragen auf entsprechende Internetseiten verwiesen werden muss. „Wir vergeben unter der Nummer keine Impftermine und können auch nicht jedem die gerade geltende Verordnung im Detail erklären“, erklärt Gesundheitsdezernentin Anja Krause dazu. Sowohl das Gesundheitsamt als auch große Teile der Kreisverwaltung Holzminden seien mit einer Fülle von Arbeiten zur Eingrenzung der Pandemie beschäftigt. Deswegen bleibe am Ende aus Zeitgründen nichts anderes übrig, als auf Onlineerklärungen oder andere zuständige Stellen zu verweisen. „In Bezug auf das Impfen wie auch auf das Testen haben wir auf der Coronaseite des Landkreises alle erforderlichen Informationen gestellt, die bei den allermeisten Fragen sehr gut weiterhelfen,“ stellt Krause fest. Die Seite werde laufend aktualisiert.
Mittlerweile ist übrigens auch die zweite Schwelle der landesweiten Hospitalisierungsinzidenz überschritten. Sollte das noch ein paar Tage so bleiben, träte die Warnstufe 2 in Kraft. Dann würde unter anderem bei Veranstaltungen, in der Gastronomie und auf Weihnachtsmärkten die 2Gplus-Regel gelten, nach der auch Geimpfte und Genesene bei Eintritt einen offiziellen Test brauchen.