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Berichterstatter der Grünen im Rechtsausschuss für das Infektionsschutzgesetz

Helge Limburg: Niedersachsen darf sich in der Corona-Lage nicht einfach wegducken

Donnerstag 31. März 2022 - Berlin / Holzminden (wbn). Niedersachsen darf sich in der schwierigen Corona-Lage nicht einfach wegducken.

Diese Auffassung vertritt der Holzmindener Bundestagsabgeordnete der Grünen Helge Limburg. Limburg ist Berichterstatter der Grünen im Rechtsausschuss für das Infektionsschutzgesetz. Seine heutige Stellungnahme: „Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz setzt Hürden für die Ausrufung eines Corona-Hotspots, aber dies sind wirklich keine unerfüllbaren Hürden.

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Man kann Niedersachsen nicht pauschal als Ganzes zum Hotspot zu erklären, auch wenn in vielen Teilen des Landes die Corona-Lage sehr angespannt ist, bei den Infektionen, wie in den Kliniken. Doch insgesamt ist das Infektionsgeschehen bei uns regional dann doch noch zu unterschiedlich. Aber sehr wohl können bei Bedarf mit Zustimmung des Landtages einzelne Landkreise zu Hotspots erklärt werden. Und das sollte auch geschehen. Und darauf sollte Niedersachsen und damit vor allem die Landesregierung auch vorbereitet sein.

Das Bundesinfektionsschutzgesetz ist sicherlich nicht das übersichtlichste Gesetz. Es ist – wie viele Bundes- und Landesregelungen in den bisher zwei Jahren Pandemie – unter Zeitdruck erstellt worden. Dies darf aber doch nicht dafür herhalten, jetzt einfach nichts oder fast nichts zu tun, wie das offensichtlich SPD und CDU in Niedersachsen vorhaben. Rechtliche Unsicherheit gibt es bei jedem neuen Gesetz und auch bei jeder neuen Verordnung. Das sollte gerade die Verantwortlichen in Niedersachsen wissen.

Die Landesregierung hat in den letzten zwei Jahren zahlreiche Rechtsbrüche in ihren Verordnungen hingenommen, einige davon sehenden Auges. Trotz deutlicher Warnungen wurde sogar ein Bruch der Landesverfassung in Kauf genommen. Doch kann dies nun kein Vorwand sein, aus Angst vor Gerichten eine rechtlich saubere Lösung gar nicht erst zu versuchen. Verantwortliches Handeln in einer Pandemie, die längst nicht beendet ist, sieht dann doch etwas anders aus.

Denn das Bundesgesetz nennt klare Kriterien für die Benennung von Hotspots: Das Vorliegen einer Virusvariante mit höherer Krankheitslast, eine besonders hohe Anzahl von Neuinfektionen oder ein besonders starker Anstieg von Neuinfektionen. Was das in Zahlen und Inzidenzen heißt, kann der Landtag in einem Beschluss oder einem Ausführungsgesetz definieren. Genau dies hat die Grünen-Fraktion im Landtag bereits vorgeschlagen. Das ist der richtige Weg. Dann wissen Kommunen, was im Zweifel auf sie zukommt. Das wäre auch im Sinne der Vorsorge wichtig, anstatt sich jetzt wegzuducken.“

 

 

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