Ein Renault Megane war in den Zaun gefahren...
Mit Fahne im ramponierten Fahrzeug kleinlaut in der Hofeinfahrt - und keiner der Insassen will gefahren sein
Eschershausen (wbn). Morgenstund‘ hat Alkohol im Mund… Es muss eine durchzechte Nacht gewesen sein. Jedenfalls fanden sich die beiden Fahrzeuginsassen in einem ramponierten Fahrzeug in einer Hofeinfahrt wieder und wussten heute Morgen um 6.30 Uhr angeblich nicht, wer und ob überhaupt jemand von ihnen gefahren ist. Ein Klassiker in Polizeiberichten.
Was die Polizeibeamten daraufhin veranlassten, ist in der nachfolgenden Schilderung der Holzmindener Polizei aus Eschershausen enthalten: „Durchaus nichts außergewöhnliches für die aufnehmenden Polizeibeamten: Zunächst wird ein zerstörter Gartenzaun gemeldet, bei der Sachverhaltsaufnahme stellen die aufnehmenden Einsatzbeamter der Polizei fest, dass der verursachende Fahrer mit seinem PKW geflüchtet war. Nach ersten Feststellungen ermitteln die Beamten zwei Insassen, beide stark angetrunken, aber keiner der beiden will gefahren sein. Was war passiert: Um 6:45 Uhr am heutigen frühen Morgen meldete ein aufmerksamer Zeuge, dass soeben ein Renault Megane in der Odfeldstraße in Eschershausen in einen Gartenzaun gefahren sei.
(Zum Bild: Am Zaun entlang geschrammt ist dieser Renault Megane. Die beiden alkoholisierten Insassen wollen nicht gefahren sein. Ist der Renault gar von alleine gefahren? Foto: Polizei)
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Beide Insassen wären gerade dabei, Unfallteile des beschädigten PKW einzusammeln und sie seien im Begriff, sich von der Unfallstelle zu entfernen. Als die aufnehmenden Einsatzbeamten der Polizeistation Stadtoldendorf mit Unterstützung aus der Beamten aus Holzminden vor Ort eintrafen, hatten die beiden Insassen allerdings ihr abgefallenes Kennzeichen vergessen, mitzunehmen. Im Rahmen der Sofortfahndung konnte wenig später der PKW unweit der Unfallstelle in Richtung Innenstadt in einer Hofeinfahrt festgestellt und die beiden Insassen noch vor dem Hauseingang ermittelt werden.
Da beide erheblich angetrunken waren, keiner der beiden aber gefahren sein wollte, wurde beiden eine Blutprobe entnommen und entsprechend der Führerschein beschlagnahmt. Zur Feststellung, wer nun tatsächlich das Fahrzeug geführt hat, wurde das Fahrzeug und die Bekleidung der beiden Insassen ebenfalls beschlagnahmt. Darüber hinaus können zwischenzeitlich ermittelte Zeugen bekunden, wer letztlendlich der Fahrzeugführer zur Unfallzeit war. Der Gesamtschaden beläuft sich ca. auf 5.000,-- . Der Fahrer wird sich wegen Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht zu verantworten haben.“