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Ein Renault Megane war in den Zaun gefahren...

Mit Fahne im ramponierten Fahrzeug kleinlaut in der Hofeinfahrt - und keiner der Insassen will gefahren sein

Eschershausen (wbn). Morgenstund‘ hat Alkohol im Mund… Es muss eine durchzechte Nacht gewesen sein. Jedenfalls fanden sich die beiden Fahrzeuginsassen in einem ramponierten Fahrzeug in einer Hofeinfahrt wieder und wussten heute Morgen um 6.30 Uhr angeblich nicht, wer und ob überhaupt jemand von ihnen gefahren ist. Ein Klassiker in Polizeiberichten.

Was die Polizeibeamten daraufhin veranlassten, ist in der nachfolgenden Schilderung der Holzmindener Polizei aus Eschershausen  enthalten: „Durchaus nichts außergewöhnliches für die  aufnehmenden Polizeibeamten: Zunächst wird ein zerstörter Gartenzaun  gemeldet, bei der Sachverhaltsaufnahme stellen die aufnehmenden  Einsatzbeamter der Polizei fest, dass der verursachende Fahrer mit  seinem PKW geflüchtet war. Nach ersten Feststellungen ermitteln die  Beamten zwei Insassen, beide stark angetrunken, aber keiner der  beiden will gefahren sein. Was war passiert: Um 6:45 Uhr am heutigen frühen Morgen meldete ein aufmerksamer Zeuge, dass soeben ein Renault Megane in der Odfeldstraße in Eschershausen in einen Gartenzaun  gefahren sei.

(Zum Bild: Am Zaun entlang geschrammt ist dieser Renault Megane. Die beiden alkoholisierten Insassen wollen nicht gefahren sein. Ist der Renault gar von alleine gefahren? Foto: Polizei)

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Beide Insassen wären gerade dabei, Unfallteile des  beschädigten PKW einzusammeln und sie seien im Begriff, sich von der Unfallstelle zu entfernen. Als die aufnehmenden Einsatzbeamten der  Polizeistation Stadtoldendorf mit Unterstützung aus der Beamten aus  Holzminden vor Ort eintrafen, hatten die beiden Insassen allerdings  ihr abgefallenes Kennzeichen vergessen, mitzunehmen. Im Rahmen der  Sofortfahndung konnte wenig später der PKW unweit der Unfallstelle in Richtung Innenstadt in einer Hofeinfahrt festgestellt und die beiden  Insassen noch vor dem Hauseingang ermittelt werden.

Da beide erheblich angetrunken waren, keiner der beiden aber gefahren sein  wollte, wurde beiden eine Blutprobe entnommen und entsprechend der  Führerschein beschlagnahmt. Zur Feststellung, wer nun tatsächlich das Fahrzeug geführt hat, wurde das Fahrzeug und die Bekleidung der beiden Insassen ebenfalls beschlagnahmt. Darüber hinaus können  zwischenzeitlich ermittelte Zeugen bekunden, wer letztlendlich der  Fahrzeugführer zur Unfallzeit war. Der Gesamtschaden beläuft sich ca. auf 5.000,-- . Der Fahrer wird sich wegen Straßenverkehrsgefährdung  und Unfallflucht zu verantworten haben.“

 

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