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Mit Augenmerk auf Lauenförde

Geflügelpest: Landkreis Holzminden richtet auch Überwachungszone ein

Mittwoch 21. Dezember 2022 - Holzminden / Höxter / Lauenförde (wbn). Im benachbarten Kreis Höxter ist in einem Geflügelbestand die Geflügelpest (Vogelgrippe, Aviäre Influenza, HPAI) festgestellt worden.

Aufgrund dessen musste um den Betrieb eine Schutz- und Überwachungszone in einem Radius von insgesamt zehn Kilometern gebildet werden. Diese bleibt mindestens 30 Tage bestehen. Auch einen kleinen Teil des Landkreises Holzminden betrifft das.

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Dabei handelt es sich um Randbereiche von Lauenförde. Dort befinden sich zwar laut Kenntnis des Bereichs Verbraucherschutz und Tiergesundheit des Landkreises Holzminden keine Geflügelhaltungen. Dennoch weist die Behörde vorsorglich darauf hin, dass in dem abgesperrten Gebiet gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden dürfen. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung des Bereiches Verbraucherschutz und Tiergesundheit zulässig.

Geflügelhalter in der Überwachungszone müssen dem Bereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit aktuelle Standorte, Anzahl der Tiere und verendete Tiere unverzüglich anzeigen. Das betrifft insbesondere solche Geflügelhaltungen, die bisher nicht beim Bereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit registriert sind. Geflügelställe dürfen nur mit Schutzkleidung betreten werden. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder ähnliche Veranstaltungen dürfen nicht abgehalten werden.

Zudem ist das gehaltene Geflügel in der Überwachungszone in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Alternativ kann die Haltung von Geflügel unter Netzen oder Gittern stattfinden, wenn die Netze oder Gitter zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln als Abdeckung eine Maschenweite von nicht mehr als 25 Millimeter aufweisen.

 

 

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