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Wenn das Schicksal zuschlägt, bleibt kein Auge trocken...

Zum Wiehern! Die schwarze Pointe im Weserbergland-Kutschen-Krimi: Gerichtsvollzieher hat sich die Edelkarosse geholt!

Grave (wbn). Es war nicht die diebische Elster, nein, es war der Kuckuck. Eine bitterböse Pointe, die das Leben schreibt. Gestern berichteten wir über den Diebstahl einer Pferdekutsche in Grave. Heute löst sich der „Krimi“ bereits auf. Es war der Gerichtsvollzieher, der sich in einer kurzentschlossenen aber rechtlich offenbar einwandfreien Aktion der hochwertigen Kutsche bemächtigte.

Auch die Firma mit dem „Fluchtfahrzeug“, einem Fiat-Lkw, meldete sich bereitwillig um zu berichten, dass sie in Sachen Kuckuck und damit in höherem Auftrag unterwegs war. Ob dies für den Kutschenbesitzer als Happy End angesehen werden kann, bleibt dahingestellt. Er war jedenfalls ahnungslos gewesen. Die zweite Frage: Ob die Zugpferde schon Bescheid wissen?  Hier der Polizeibericht aus Holzminden im aufregend ereignisreichen Weserbergland: „Der angebliche Diebstahl der Pferdekutsche hat sich aufgeklärt: Tatsächlich wurde die Pferdekutsche, deren Diebstahl aus einem frei zugänglichen Schuppen in Grave (LK Holzminden) am  vergangenen Freitag  bei der Polizei angezeigt wurde, nicht  gestohlen, sondern von einem Gerichtsvollzieher gepfändet.

 

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Die  Anzeige des ungewöhnlichen Diebstahls der durchaus hochwertigen  Pferdekutsche hatte neben den umfangreichen Ermittlungen der  aufnehmenden Einsatzbeamten der Polizeistation Bodenwerder auch zu  einer Presseveröffentlichung mit einem Zeugenaufruf geführt. Dieses  wiederum führte dazu, dass sich unverzüglich sowohl der  Gerichtsvollzieher als auch die von ihm beauftragte Abschleppfirma  bei der Polizei meldeten und damit halfen, den angezeigten  "Diebstahl" aufzuklären. Aufgrund zivilrechtlicher Forderungen hatte  nämlich der  zuständige Gerichtsvollzieher die Kutsche gepfändet und  abtransportieren lassen. Somit hatte die Kutsche zwar tatsächlich den Besitzer gewechselt, aber nach derzeitiger Bewertung völlig  rechtmäßig mit entsprechenden Beschlüssen und rechtmäßiger  Vorgehensweise.“

 

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