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Große Wirksamkeit der Verkehrskontrollen

Weiner hält bei Schwerlastverkehr den Ball flach: Brummifahrer aus Litauen bekam Zwangspause aufgebrummt

Holzminden (wbn). Der Brummi-Fahrer aus Litauen  wird das Weserbergland – und hier besonders die Polizei aus Holzminden – in besonders fürsorglicher Erinnerung behalten. Denn die Polizei hat den Fernfahrer erstmal in eine Verschnaufpause geschickt.

Ihm wurde im Zuge einer Schwerlastkontrolle aufgrund Fahrzeitüberschreitung eine Zwangspause verordnet.  Hier der zusammenfassende Pressebericht der Polizei Holzminden:  „Als Unfallverursacher fallen im Landkreis Holzminden glücklicherweise die "Brummifahrer" so gut wie gar nicht  auf.  Vor diesem Hintergrund bilden Verkehrskontrollen des  Schwerlastverkehrs auch keinen besonderen Schwerpunkt in der Verkehrsüberwachung im hiesigen Bereich.

"Damit die Unfallbeteiligung des Schwerlastverkehrs im hiesigen Landkreis aber möglichst so gering bleibt und das Entdeckungsrisiko bei Fehlverhalten dennoch vorhanden  ist, sind gelegentliche, konzentrierte Schwerlastkontrollen von  großem Nutzen und großer Wirksamkeit", beschreibt Michael Weiner,  Leiter des Polizeikommissirats Holzminden, die grundsätzliche  Notwendigkeit der Kontrollen.

(Zum Bild: Schwerlastverkehr-Kontrolle der Polizei. So wird das Unfallrisiko wirksam gedrückt. Foto: Polizei)

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Vier besonders für die Überwachung des  Schwerverkehrs ausgebildete Einsatzbeamte des Polizeikommissariats Holzminden führten am vergangenen Dienstag auf der Bundesstraße 64 in Negenborn in der Zeit von 09:00 bis 14:00 Uhr eine Kontrolle des Schwerlastverkehrs durch. 48 "Brummifahrer" mit ihren Fahrzeugen wurden einer detaillierten Überprüfung unterzogen. Dabei wurden insgesamt 34 Verstöße festgestellt und zur Ahndung gebracht.In der Mehrzahl waren das Verstöße wegen der Überschreitung der Höchstlenkzeiten. In diesem Zusammenhang wurde einem litauischen LKW-Fahrer auch eine Zwangspause von 45 Minuten "verordnet".

In sechs Fällen musste die nicht ausreichende Ladungssicherung bemängelt werden und zwei LKW-Fahrer überschritten so eklatant die Höchstgeschwindigkeit, dass gegen sie kein Verwarngeld mehr verhängt werden konnte, sondern eine Verkehrsordnungswidrigkeiten-Anzeige  gefertigt wurde.“

 

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