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Die Speed-Stalker der Polizei: Mit PPS den PS hinterher

Zwischen Hameln und Hessisch Oldendorf: Autofahrer mit 203 km/h unterwegs

Mittwoch 17. Juni 2015 - Hameln / Hessisch Oldendorf (wbn). Mit 203 Stundenkilometer zwischen Hameln und Hessisch Oldendorf unterwegs. Das war mehr als doppelt so schnell wie die Polizei erlaubt.

Vielleicht fühlte sich der Raser herausgefordert durch das Fahrzeug, das ihm nicht nur folgte sondern auch erkennbar mithalten konnte. Dummerweise war das ein schneller, im Einsatz befindlicher Messwagen der Polizei. Und der Mann hat damit ein echtes Problem. Denn er darf damit erst einmal mindestens zwei Monate zu Fuß gehen.

(Zum Bild: Während der Verfolgungsjagd rauschten die Beamten dem Verkehrssünder mit Tempo 203 hinterher. Diese Geschwindigkeit soll auch der vorausfahrende VW gehabt haben. Vorgeworfen werden konnten dem Fahrer jedoch letztlich nur 163 Kilometer pro Stunde. Foto: Polizei)


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Nachfolgend der offizielle Polizeibericht zum Einsatz eines Spezialfahrzeuges zur Geschwindigkeitsüberwachung im Weserbergland: „In regelmäßigen Intervallen führt die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden unabhängig von angekündigten Aktionen (z. B. Blitzmarathon) Geschwindigkeitsüberwachungen durch. Dabei wird auch ein leistungsstarkes Spezialfahrzeug eingesetzt, das mit modernster Geschwindigkeitsmess- und Videoaufzeichnungstechniken (Police-Pilot-System –PPS-) bestückt ist.

Mit dem PPS-Fahrzeug können besonders hohe Geschwindigkeiten und gefährliche Fahrmanöver auf Video aufgezeichnet werden. Mit den Aufzeichnungen konfrontieren wir die Verkehrsteilnehmer im direkten Anschluss an den Verstoß.

Dieses PPS-Fahrzeug war auch am gestrigen Dienstag u.a. auf der Bundesstraße 83 zwischen Hameln und Hess. Oldendorf / Landkreisgrenze Schaumburg unterwegs. Dabei wurde unter anderem eine Seat-Fahrerin (24) aus Hess. Oldendorf festgestellt, der zwischen Hess. Oldendorf und Abfahrt Fischbeck anstatt der zulässigen 100 km/h mit vorwerfbaren 135 km/h unterwegs war und aufgezeichnet wurde. Die Spitzengeschwindigkeit bei ihr lag kurzfristig bei 150 km/h. Zudem benutzte sie zu Beginn und am Ende eines Überholvorganges die dortigen Sperrflächen, so dass sie zusätzlich zur Geschwindigkeitsüberschreitung (in der Regel 120 Euro Bußgeld und 1 Punkt im Fahreignungsregister –FAER-) mit einem zusätzlichen Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren (Benutzen der Sperrfläche zum Überholen) rechnen muss.

Nur kurz zuvor gegen 11.40 Uhr wurde ein VW-Fahrer (51, aus Hess. Oldendorf) auf dieser Strecke auffällig, der es offensichtlich noch eiliger hatte. Die Beamten folgten dem Fahrzeug, dessen Spitzengeschwindigkeit bei 203 km/h lag. Auch hier bestand eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h. Die Messung ergab abzüglich aller Toleranzen einen vorwerfbaren Wert von 163 km/h.

Diese erhebliche Geschwindkeitsüberschreitung wird mit mindestens 440 Euro Bußgeld, 2 Punkten im Fahreignungsregister und 2 Monate Fahrverbot geahndet werden. Die Polizei appelliert an alle Autofahrerinnen und Autofahrer, sich immer an die Geschwindigkeitsbeschränkungen und anderen Verkehrsregeln zu halten, weil jederzeit, nicht nur beim Blitzmarathon oder anderen angekündigten Aktionen, mit entsprechenden Kontrollen zu rechnen ist.“

(Zum Bild unten: Dem digitalen Auge des Gesetzes ist auch diese Verkehrssünde nicht entgangen. Zu schnelles Überholen auf der Sperrfläche kostet die Seat-Fahrerin vermutlich 120 Euro und einen Punkt. Foto: Polizei)

 

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