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Wortlaut-Dokumentation: Eröffnungsrede zur Bundespräsidentenwahl
Lammert kritisiert Trump-Politik und warnt vor „fatalen Nebenwirkungen“

Montag 13. Februar 2017 - Berlin (wbn). Diese Begrüßung hatte es in sich! Vor der Wahl des neuen Bundespräsidenten hat Norbert Lammert gestern die Bundesversammlung mit einer Rede eröffnet, die selbst über die Parteigrenze hinweg starke Beachtung gefunden hat.

Mehr als 27 Minuten lang sprach der Bundestagspräsident über verschiedene Themen – beleuchtete intensiv die Vergangenheit der Bundesrepublik, warf einen kurzen Blick in die Zukunft. Und: Er teilte auch kräftige Seitenhiebe gegen Trump und Putin aus.

(Foto: Bundestagspräsident Norbert Lammert während seiner ungewöhnlichen Eröffnungsrede. Deutscher Bundestag/Achim Melde)

 



Fortsetzung von Seite 1

„Wer Abschottung anstelle von Weltoffenheit fordert und sich sprichwörtlich einmauert, wer statt auf Freihandel auf Protektionismus setzt und gegenüber dem Zusammenarbeiten der Staaten Isolationalismus predigt, wer damit zum Programm erklärt: Wir zuerst!, darf sich nicht wundern, wenn es ihm andere gleichtun – mit allen fatalen Nebenwirkungen für die internationalen Beziehungen, die uns aus dem 20. Jahrhundert bekannt sind", so Lammert.

„Wenn weder der amerikanische noch der russische Staatspräsident ein Interesse an einem starken Europa erkennen lassen, ist dies ein zusätzliches Indiz dafür, dass wir selbst dieses Interesse an einem starken Europa haben müssen.“

 


Nachfolgend die komplette Eröffnungsrede im Wortlaut:

„Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

Exzellenzen,

meine Damen und Herren,

ich begrüße Sie, die Mitglieder und Gäste, alle herzlich zur 16. Bundesversammlung im Reichstagsgebäude in Berlin, dem Sitz des Deutschen Bundestages! Ich freue mich über die Anwesenheit unseres früheren Bundespräsidenten Christian Wulff und des langjährigen österreichischen Bundespräsidenten Heinz Fischer.

Der 12. Februar ist in der Demokratiegeschichte unseres Landes kein auffälliger, aber auch kein beliebiger Tag. Heute vor genau 150 Jahren, am 12. Februar 1867, wurde ein Reichstag gewählt, nach einem in Deutschland nördlich der Mainlinie damals in jeder Hinsicht revolutionären, dem allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrecht: Der Urnengang zum konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes stützte sich auf die Vorarbeiten der deutschen Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche. Bei deren Wahl 1848 war das Stimmrecht in den Einzelstaaten noch an die berufliche Selbständigkeit des Wählers geknüpft gewesen, Arbeiter und Dienstboten blieben deshalb wie Bedürftige weitgehend ausgeschlossen. Die Entscheidung ausgerechnet Otto von Bismarcks für das allgemeine Wahlrecht – nur für Männer freilich - folgte im Ringen um die nationale Einheit unter preußischer Führung rein taktischen Erwägungen, wie er rückblickend bekannte. Öffentlich tat er allerdings 1867 kund, „kein besseres Wahlgesetz“ zu kennen – und würdigte es „als ein Erbteil der Entwicklung der deutschen Einheitsbestrebungen“. Mit dieser Einschätzung behielt Bismarck ungewollt mehr Recht als mit seiner persönlichen Erwartung, das Volk würde schon selbst einmal einsichtig genug werden, sich vom allgemeinen Wahlrecht wieder frei zu machen. Dies hat sich glücklicherweise nicht bestätigt.

Bis heute wählen wir – inzwischen selbstverständlich auch die Frauen! – nach diesem Prinzip unsere Repräsentanten: in die Stadt- und Gemeinderäte, in die Landtage und in den Bundestag. Und weil unsere Demokratie aus noch immer überzeugenden Gründen repräsentativ verfasst ist, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes im klug austarierten Zusammenwirken der Verfassungsorgane die Wahl des Bundespräsidenten ganz bewusst der Bundesversammlung anvertraut – einem Gremium, in dem Sie, meine Damen und Herren, beauftragt sind, die Gesellschaft im Ganzen zu repräsentieren.

Diese 16. Bundesversammlung ist mit 1.260 Mitgliedern die drittgrößte seit Gründung der Republik; größer waren nur noch zwei in den 1990er Jahren, nach der Wiederver­einigung und der ihr folgenden Vergrößerung des Bundestages, die aus guten Gründen mit Wirkung zur 15. Legislaturperiode 2002 auf 598 Abgeordnete zurückgeführt wurde. Ich hoffe, dass auch die nächste Bundesversammlung wieder im Reichstagsgebäude stattfinden kann – jedenfalls dann, wenn der Gesetzgeber das jetzt geltende Wahlrecht so verändert, dass sich die Anzahl der Sitze im Bundestag und die damit korrespondierende doppelte Gesamtzahl der Wahlmänner und Wahlfrauen der Bundesversammlung nicht in beliebigen, unabsehbaren Höhen bewegen kann.

Die Bundesversammlung macht schon durch ihre Zusam­mensetzung die herausragende Bedeutung der Wahl des Staatsoberhaupts deutlich: Sie tritt nur zu diesem Zweck und nie wieder in der gleichen Besetzung zusammen. So wenig alltäglich also das Zusammenkommen von Bundestag und den Vertretern der Länder in der Bundes­versammlung ist, so außergewöhnlich sind in der Regel auch die Erwartungen an den Bundespräsidenten – nicht selten sind es sogar übertrieben hohe Ansprüche. Richard von Weizsäcker, von dem wir – wie auch von Walter Scheel und Roman Herzog – in den vergangenen zwei Jahren Abschied nehmen mussten, hat in seiner Antrittsrede 1984 festgestellt: „Unsere Verfassung spricht ausführlich von unseren Rechten als Bürger. Pflichten dagegen werden kaum erwähnt. In umgekehrter Weise behandelt das Grundgesetz das Amt des Bundespräsidenten.“ 2014 hat das Bundesverfassungs­gericht aus gegebenem Anlass diese Rechte und Pflichten präzisiert. Der Bundes­präsident hat demnach insbesondere den Auftrag, „im Sinne der Integration des Gemeinwesens zu wirken.“ Wie er diese Aufgabe wahrnimmt, entscheide er dabei grundsätzlich autonom – dem knappen Amtsverständnis Richard von Weizsäckers folgend: „über­parteilich, aber nicht neutral oder meinungslos!“

Wir besetzen heute das Amt, das aus Sicht der Hüter des Grundgesetzes die Einheit des Staates verkörpert und in ihrer Formulierung auf „vor allem geistig-moralische Wirkung angelegt“ ist. Ihnen, Herr Bundespräsident, ist das in den vergangenen fünf Jahren auf überzeugende Weise gelungen. Das solidarische Miteinander der Bürgerinnen und Bürger lag Ihnen ganz besonders am Herzen und Sie nahmen die Gesellschaft nachdrücklich in die Pflicht, sich weder verängstigen noch spalten zu lassen, auch nicht in Zeiten terroristischer Gefahren. Dabei haben Sie selbst einen bedeutenden Beitrag zum demokratischen Zusammenhalt geleistet – indem Sie entschieden das Recht und die Notwendigkeit zur politischen Auseinandersetzung, auch zum heftigen Streit, betonten und zugleich Respekt vor dem politischen Gegner und Augenmaß einforderten. Herr Bundespräsident, in den verbleibenden Tagen Ihrer Amtszeit wird es noch mehrfach Gelegenheit geben, Ihre großen Verdienste um unser Land angemessen zu würdigen. Im Namen der Bundesversammlung möchte ich Ihnen schon heute unseren Dank und Respekt aussprechen.

Meine Damen und Herren,

den demokratischen Grundkonsens zu artikulieren, ist schwieriger geworden in einer Gesellschaft, die immer mehr Einzel­interessen kennt, und in einer Öffentlichkeit, die gern das Trennende gegenüber dem Einigenden betont, das Besondere gegenüber dem Allgemeinen. Das macht die Aufgabe des Bundespräsidenten gewiss nicht einfacher, aber zweifellos seine Bedeutung im Verfassungsgefüge umso größer – erst Recht in einem Moment, der von manchen Beobachtern bereits zur beunruhigenden Zeitenwende dramatisiert wird.

Dabei ist die Zukunft heute keineswegs offener als früher; sie war immer ungewiss und forderte ordnende Gestaltung – schon gar in den vergangenen 25 Jahren seit Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands, die wir rückblickend als eine Epoche der besonderen Herausforderungen, Hoffnungen und Chancen begreifen. Die Zukunft scheint derzeit allenfalls unberechenbarer, weil vermeintliche Selbstverständlichkeiten, gewachsene Einsichten und Überzeugungen sowie seit Jahrzehnten gültige Regeln in Frage gestellt oder auch mutwillig gebrochen werden.

Vor 100 Jahren, zum Ende des Ersten Weltkriegs, konstituierte sich mit Kriegseintritt der USA auf Seiten der liberalen Demokratien in Europa das, was wir heute wie selbstverständlich „den Westen“ nennen: eine weltumspannende Wertegemeinschaft. Folgen wir dem Historiker Heinrich August Winkler, so ist die Geschichte dieses normativen Prozesses, dem sich unser Land erst nach entsetzlichen Verirrungen mit Gründung der Bundesrepublik angeschlossen hat, immer auch eine Geschichte von Verstößen gegen die eigenen Werte gewesen – und zugleich stets eine Geschichte der produktiven Selbstkritik und Selbstkorrektur. Beides braucht es heute mehr denn je, Selbstkritik und Selbstkorrektur, innerhalb der westlichen Staatengemeinschaft wie innerhalb unserer liberalen Gesellschaften. Nicht etwa die Werte des Westens stehen in Frage, sie haben nichts von ihrer Gültigkeit verloren, wohl aber unsere Haltung – zu Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und den Prinzipien der repräsentativen Demokratie.

Wer Abschottung anstelle von Weltoffenheit fordert und sich sprichwörtlich einmauert, wer statt auf Freihandel auf Protektionismus setzt und gegenüber dem Zusammenarbeiten der Staaten Isolationalismus predigt, wer damit zum Programm erklärt: Wir zuerst!, darf sich nicht wundern, wenn es ihm andere gleichtun – mit allen fatalen Nebenwirkungen für die internationalen Beziehungen, die uns aus dem 20. Jahrhundert bekannt sind.

Die wirklich großen Herausforderungen können unter den Bedingungen der Globalisierung allesamt nicht mehr von Nationalstaaten allein bewältigt werden, nicht in der Finanzwelt, nicht im Umgang mit den weltweiten Migrations­strömen, nicht im Kampf gegen den Terror oder gegen den Klimawandel. Das gilt gewiss für jedes einzelne Land in Europa, ebenso aber auch für unser großes Partnerland jenseits des Atlantiks, in dem vor wenigen Wochen ein vom Volk direkt gewähltes Staatsoberhaupt zugleich die Regierungsverantwortung übernommen hat. Jeder Versuch, diese Herausforderungen je einzeln zu bewältigen, schafft mindestens so viele neue Probleme, wie damit angeblich gelöst würden. Wir Europäer werden nur durch das Teilen von Souveränität einen möglichst großen Rest von dem bewahren können, was früher die Nationalstaaten mit Erfolg reklamierten und heute allenfalls rückwärtsgewandte Zeitgenossen irrig für sich beanspruchen: unabhängig von anderen die eigenen Angelegenheiten selbständig regeln zu können. Deshalb brauchen wir die Union der europäischen Staaten, und wenn weder der amerikanische noch der russische Staatspräsident ein Interesse an einem starken Europa erkennen lassen, ist dies ein zusätzliches Indiz dafür, dass wir selbst dieses Interesse an einem starken Europa haben müssen.

Meine Damen und Herren,

demokratische Haltung erwächst in Deutschland mehr noch als irgendwo sonst aus dem Wissen um die Geschichte mit ihren Abgründen, aus dem verantwortungs­vollen Umgang mit der eigenen Vergangenheit. Dazu haben unsere Bundespräsidenten, von Theodor Heuß an, wichtige Beiträge geleistet, als Seismo­graphen des gesellschaftlichen Geschichtsbewusstseins und als Impulsgeber: Richard von Weizsäcker mit seiner Rede zum 8. Mai, Roman Herzog mit der Proklamation des 27. Januar zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, Horst Köhler und Christian Wulff mit ihren nachdrücklichen Hinweisen auf die Bedeutung Afrikas und des Islams für die Zukunftsperspektiven Europas und zuletzt Sie, Herr Bundes­präsident, mit Ihrer Mahnung, historische Schuld nicht dazu zu benutzen, um dahinter – wie Sie es formuliert haben - „Weltabgewandtheit und Bequemlichkeit zu verstecken.“

Bequem ist die Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit nie – aber sie ist eine demokratische Tugend. „Nur wer mit sich selbst im Reinen ist, kann mit Sinn gestalten. Ähnlich sehe ich das bei einem Staat“: Das schrieb mir nach der diesjährigen Gedenkstunde im Bundestag für die Opfer des Nationalsozialismus ein 24-jähriger Student, berührt und „auch stolz“, wie er schreibt, angesichts des Willens zur Aufarbeitung unserer Geschichte. Keine Schwäche, wie manche behaupteten, sei das für ihn, betonte er, sondern „das exakte Gegenteil: Eine unserer größten Stärken.“ Und tatsächlich hat das erstaunliche Ansehen, das Deutschland heute in der Welt genießt, wesentlich mit unserem verantwortungs­vollen Umgang mit der eigenen Gewaltgeschichte zu tun. Wer daran aus welchen Motiven auch immer rüttelt, muss wissen: Er gefährdet die internationale Reputation unseres Landes und er hat die überwältigende Mehrheit der Deutschen gegen sich.

Zum historischen Werden Deutschlands gehört im Übrigen auch seine zwar wechselvolle, aber beachtliche Freiheits- und Demokratie­geschichte. Ihr angemessen und würdig zu gedenken, ist ebenso unverzichtbar wie konstitutiv für das Selbstverständnis unserer Nation. Ein Freiheits- und Einheitsdenkmal an einem zentralen Ort unserer Republik bleibt darum die noch immer ausstehende notwendige Ergänzung unserer vielfältigen Gedenklandschaft in der deutschen Hauptstadt – so wie es der Deutsche Bundestag beschlossen hat, symbolträchtig an einem 9. November, vor inzwischen schon fast zehn Jahren!

Meine Damen und Herren,

für die historisch Interessierten unter Ihnen, die ich bei der letzten Bundesversammlung mit Hinweisen zum 18. März erfreuen konnte -  der 12. Februar ist in der deutschen Geschichte immer wieder ein Tag der Inthronisation gewesen, an dem bereits früher Staatsoberhäupter in Amt und Würden gekommen sind: 881, heute vor 1135 Jahren, wurde in Rom Karl der Dicke zum Kaiser gekrönt, der über große Teile des Territoriums herrschte, aus dem sich sehr viel später Deutschland entwickeln sollte. 861 Jahre später, am 12. Februar 1742, wurde dem Wittelsbacher Karl Albrecht von Bayern in einer prunkvollen Zeremonie in Frankfurt die römisch-deutsche Kaiserwürde verliehen. Als Karl VII. unterbrach er nicht nur die Serie habsburgischer Kaiser, sondern war der letzte Bayer an der Spitze – bis zu Roman Herzog. Dass 1111 die bereits begonnene Kaiserkrönung Heinrichs V. wegen Protesten der versammelten Bischöfe und Tumulten unter der römischen Stadtbevölkerung im Chaos abgebrochen werden musste, sollte uns heute und wird dieser Bundesversammlung gewiss nicht als Vorbild dienen.

Ein einiges, freiheitliches und rechtsstaatliches, ein demokratisches Deutschland gab es in keiner dieser Epochen unserer wechselhaften Geschichte – genauso wenig wie heute einen gesalbten Monarchen an der Spitze unseres vereinten Landes. Wir haben uns versammelt, um jetzt für fünf Jahre unser Staatsoberhaupt zu wählen – nicht von Gottes Gnaden, sondern als Repräsentanten des deutschen Volkes.

Dazu habe ich Ihnen noch einige formelle Hinweise vorzutragen und bitte dafür um die gleiche Aufmerksamkeit und Geduld, mit der Sie meiner Begrüßungsansprache freundlicherweise gefolgt sind.“

 

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