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Videokonferenz mit den Religionsgemeinschaften

Unter bestimmten Bedingungen: Gotteshäuser, Synagogen und Moscheen dürfen wieder öffnen

Donnerstag 30. April 2020 - Hannover (wbn). Gotteshäuser, Synagogen und Moscheen in Niedersachsen können unter bestimmten Bedingungen wieder öffnen.

Gestern Nachmittag hat Ministerpräsident Stephan Weil in einer Videokonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern der großen Religionsgemeinschaften in Niedersachsen eine Vereinbarung getroffen, nach der religiöse Feiern in Kirchen, Synagogen und Moscheen unter bestimmten Bedingungen wieder möglich sein sollen. Versammlungen in zum Gottesdienst und zur Religionsausübung gewidmeten Räumen sollen zur Ausübung religiöser Handlungen zukünftig auch in Niedersachsen wieder erlaubt sein. Dies müsse jedoch auch weiterhin mit großer Vorsicht und Umsicht geschehen.

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Die Vertreter der großen niedersächsischen Religionsgemeinschaften haben sich selbst dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass der Zugang zu den Gottesdiensten zahlenmäßig begrenzt wird – je nach Größe des Raumes. Es sollen mindestens 10 Quadratmeter für jeden Gläubigen zur Verfügung stehen. Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern ist stets zu wahren, auch in den Eingangs- und Ausgangsbereichen. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in der Anlage beigefügten Vereinbarung.

Die Rechtsverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus soll entsprechend geändert werden.

Kurz nach dieser Vereinbarung mit den niedersächsischen Religionsgemeinschaften hat das Bundesverfassungsgericht eine Eilentscheidung gefällt. Das Verbot von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie das Verbot von Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaften zur gemeinsamen Religionsausübung in § 1 Absatz 5 Satz1 Nummer 3 der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus wurde insoweit vorläufig außer Vollzug gesetzt, als danach ausgeschlossen ist, auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen von dem Verbot zuzulassen. Mit geeigneten Begleitmaßnahmen wird es demnach schon vor der Änderung der Rechtsverordnung möglich sein, über entsprechende Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Kommunen gottesdienstliche Feiern abzuhalten. Das Niedersächsische Sozialministerium hat in den vergangenen Tagen mit den großen Kirchen, aber auch mit den Verbänden der muslimischen Gemeinschaften entsprechende Hygienepläne vorbereitet. Das Sozialministerium hat die Niedersächsischen Landkreise, die Kreisfreien Städte und die Region Hannover heute Morgen gebeten, bis zu der Neuregelung in der Verordnung Anträge der Religionsgemeinschaften im Einzelfall entsprechend zu prüfen und darüber zu entscheiden. Die Niedersächsische Landesregierung und die Vertreter der großen Glaubensgemeinschaften in Niedersachsen danken allen Gläubigen für die Geduld und das Verständnis in den vergangenen Wochen.

Hinweis

Die Vereinbarungen haben getroffen:

•           Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannover

•           Bistums Osnabrück

•           SCHURA Niedersachsen

•           Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen (ACKN)

•           Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen

•           Katholisches Büro Niedersachsen

•           Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden von Niedersachsen

•           Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen

•           Muslime in Niedersachsen e.V.

•           DITIB Islamische Religionsgemeinschaft Niedersachsen und Bremen

•           Niedersächsische Landesvertretung Alevitische Gemeinde Deutschland e.V.



 

 

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