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In Niedersachsen:

Am ersten Terminvergabe-Tag haben 8,9 Millionen "Anruf-Versuche" die Telefon-Hotline geflutet

Freitag 29. Januar 2021 - Hannover (wbn). Seit dem gestrigen Start der Terminvergabe für Niedersachsen, die 80 Jahre und älter sind, haben bis zum Freitagnachmittag insgesamt 10.334 Personen Termine für die Erst- und Zweitimpfung gegen Corona erhalten.

Dies hat heute Nachmittag das Niedersächsische Gesundheitsministerium mitgeteilt. Damit werden bis zum Ende des heutigen Tages alle derzeit zur Verfügung stehenden Termine in den Impfzentren vergeben sein. Das Ministerium bedauert zudem, dass in den nächsten Tagen „wegen des fehlenden Impfstoffs leider zunächst keine neuen Termine hinzukommen“ werden.

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Zu Beginn der nächsten Woche wird das Land die Impfzentren über die weitere Verteilung des Impfstoffs für die siebte und achte Kalenderwoche informieren. Die Impfzentren können dann auf dieser Grundlage Termine planen und in das Buchungssystem eingeben. Unter der Nummer 0800 9988665 wird es auch weiterhin möglich sein, sich auf die Warteliste für zukünftige Termine setzen zu lassen. Wartelisten werden für jedes Impfzentrum separat geführt.

Sobald im regionalen Impfzentrum Impfstoff zur Verfügung steht, erhalten die auf der jeweiligen Warteliste stehenden Personen ihre Termine für die Erst- und Zweitimpfung auf dem gewünschten Kontaktweg mitgeteilt. Die Impfhotline ist von Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr geschaltet. Nachdem am ersten Tag der Terminvergabe rund 8,9 Millionen Anrufversuche registriert wurden, waren es am Freitag bis 11:30 Uhr bereits wieder rund 2 Millionen. Die Landesregierung bittet angesichts dieser Zahlen um Verständnis, dass nur ein Bruchteil der Anrufe von den Mitarbeitern angenommen werden könne. Auch im Internet wird unter www.impfportal-niedersachsen.de in der nächsten Woche eine Warteliste bereitgestellt.

Die Wahl des Impfzentrums wird angesichts der derzeitigen Knappheit des Impfstoffs zudem auf das Impfzentrum des jeweiligen Landkreises / der jeweiligen kreisfreien Stadt beschränkt. Damit soll verhindert werden, dass für die Impfung zu große Distanzen zurückgelegt werden müssen und es zu „Unwuchten“ bei der Impfstoffverteilung zwischen den Kommunen kommt.

 

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