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Genetische Untersuchung eingeleitet

Erneuter Abschuss eines Wolfes im Amt Neuhaus - doch war es wirklich der richtige?

Mittwoch 2. Februar 2022 - Hannover / Amt Neuhaus (wbn). Erneut ist gestern ein Wolf im Raum Amt Neuhaus – Landkreis Lüneburg – geschossen worden.

Im Ministeriumssprech ist es eine „Entnahme“. Ob es der Wolf ist, für den eine Abschussgenehmigung vorgelegen hat, ist noch unklar. Für den Rüden 'GW1532m' liegt eine solche Genehmigung vor. Er gilt als Problemwolf aufgrund zahlreicher Übergriffe auf Nutztiere in diesem Bereich.

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Am 8. Januar ist bereits eine Fähe - eine Wölfin - abgeschossen worden, was sich dann als Irrtum herausstellte weil sie nicht die zum Abschuss freigegebene Problemwölfin 'GW872f' gewesen ist.
Zu dem neuerlichen Abschuss hat das zuständige Umweltministerium am heutigen Tag folgende Mitteilung herausgegeben: „Am gestrigen Dienstag wurde das Niedersächsische Umweltministerium über einen Vollzug im Rahmen der aktuell geltenden Ausnahmegenehmigung für Wölfe des Rudels Amt Neuhaus informiert. In der Nacht zum 1. Januar 2022 wurde innerhalb des Territoriums des Rudels im Geltungsbereich der Genehmigung ein männlicher Wolf getötet. Es handelt sich damit nach dem Abschuss eines weiblichen Tieres am 8. Januar um die zweite Entnahme im Territorium des Rudels Amt Neuhaus. Trotz des Abschusses kam es zu wiederholten Rissen - zuletzt am 26. sowie am 30. Januar, so dass die Ausnahmegenehmigung im Territorium des Rudels Amt Neuhaus aktiv blieb.

Dem Standardprozedere folgend wurde der Kadaver routinemäßig vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) geborgen. Eine genetische Untersuchung zur Identifizierung des Wolfs mittels Gewebeprobe ist eingeleitet. Das Ergebnis über dessen Herkunft wird aller Voraussicht innerhalb der nächsten zwei Wochen feststehen. Die Obduktion des Kadavers erfolgt im Rahmen des regulären bundesweiten Totfundmonitorings beim Leibniz Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin.

Die Genehmigung ist beschränkt auf fest definierte Teile des Kernterritoriums des Rudels Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg/Gemeinde Amt Neuhaus. Zur Entnahme freigegeben ist die Fähe GW 872f und der Rüde GW 1532m. Die Ausnahmegenehmigung ist zeitlich befristet bis zum 31.03.2022. Es war sicherzustellen, dass keine Welpen und keine laktierende Fähe entnommen werden.

Hintergrund und rechtliche Grundlage für die Tötung:

Seit 2017 war es im Territorium des Rudels Amt Neuhaus vermehrt zu Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere gekommen, bei denen auch immer wieder der zumutbare Herdenschutz überwunden wurde. Dabei haben Wölfe vornehmlich Schafe erbeutet, wobei der zumutbare Herdenschutz mehrfach überwunden wurde. Im Gebiet des Rudels Amt Neuhaus werden mehrere unterschiedliche Herdenschutzmaßnahmen (Herdenschutztiere, olfaktorische Vergrämung etc.) eingesetzt, die zu keiner nachhaltigen Verbesserung der Lage führten.

Am 29.11.2021 wurde daher durch den NLWKN eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme der beiden Wölfe erteilt. Mit dieser Ausnahmegenehmigung wurde insbesondere die Gefahr der Fortführung und Weitergabe von in der Kulturlandschaft untypischen Jagdtechniken von Wölfen in Bezug auf ausreichend geschützte Nutztiere gewürdigt.

Aus den DNA-Analysen und den vorgefundenen Rissbildern geht hervor, dass unter anderem die beiden Elterntiere des Rudels, der Rüde GW1532m und die Fähe GW872f an den Rissereignissen beteiligt waren.

Der Gesamtschaden, der mit hoher Wahrscheinlichkeit auf GW872f und GW1532m zurückgeht, belief sich im Jahr 2020 auf ca. 2.785,00 Euro. Hinzu kommen weitere Schäden in Höhe von mindestens 3.000,00 Euro durch eine Reihe weiterer Rissvorfälle im Territorium des Rudels Amt Neuhaus, deren abschließende finanzielle Bearbeitung derzeit noch erfolgt.

Da eine sichere Identifizierung der Wölfe bei Vollzug im Gelände nicht zweifelsfrei möglich ist, kann diese nur über den räumlich-zeitlichen Zusammenhang in Anknüpfung an die Schadensereignisse erfolgen. Hieraus folgt: Die heute gemeldete Tötung des weiblichen, nicht trächtigen Wolfs aus dem Rudel Amt Neuhaus ist von der geltenden Rechtslage nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 45a) vollumfänglich gedeckt.“

 

 

 

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