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Führerschein weg, Fahrzeug sichergestellt

Yamaha gegen 3er BMW - und dann sahen sie das Blaulicht der Polizei

Dienstag 17. September 2024 - Höxter (wbn). Wer nicht hören will, muss fühlen. Ein Yamaha-Fahrer und ein 3er BMW -Fahrer hielten sich für supergeile Typen und lieferten sich unerlaubt ein Rennen auf offener Straße.

Dafür hat sich dann auch die Polizei interessiert und den nächtlichen Spuk auf der zweispurigen B64 gestoppt.

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Führerschein einbehalten, Fahrzeuge sichergestellt. Die beiden Kontrahenten, 19 und 20 Jahre, durften zu Fuß gehen. Wer schneller zuhause war blieb ungeklärt. Nachfolgend der Polizeibericht: „Ein verbotenes Kfz-Rennen zwischen einem Motorrad und einem Auto lieferten sich zwei junge Fahrer in Höxter in der Nacht zu Dienstag, 17. September. Eine Polizeistreife wurde zufällig Zeuge des Rennens und konnte kurz darauf in Godelheim beide Teilnehmer anhalten. Ergebnis: Beide Führerscheine und beide Fahrzeuge wurden sichergestellt.

Das illegale Rennen ergab sich um 0.45 Uhr auf der zweispurigen B64 innerhalb von Höxter in Fahrtrichtung Godelheim. In Höhe der Einmündung zur Straße "Im Flor" beschleunigten beide Teilnehmer - ein Yamaha-Motorrad auf der rechten und ein 3er-BMW auf der linken Fahrspur - zunächst sehr stark bis zur Ampelkreuzung Lütmarser Straße. Als diese Ampel von rot auf gelb schaltete, beschleunigten beide abermals stark in Fahrtrichtung Ortsausgang.

Zu dieser Zeit hatte eine Polizeistreife in Höhe der Einmündung zur Straße "Im Flor" eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Als die Polizisten die beiden Fahrzeuge mit stark überhöhter Geschwindigkeit bemerkten, fuhren sie mit dem Einsatzwagen hinterher und konnten in Höhe Taubenborn zu dem Motorradfahrer aufschließen. Gemeinsam mit einer weiteren hinzugerufenen Streife konnten schließlich das Motorrad und das Auto innerhalb von Godelheim angehalten und überprüft werden.

Die Führerscheine der 19 und 20 Jahre alten Fahrer, die anscheinend miteinander bekannt sind, wurden sichergestellt, auch ihre Fahrzeuge wurden sichergestellt und vor Ort abgeschleppt. Das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge wurde beiden Beschuldigten bis auf weiteres ausdrücklich untersagt.“

 

 

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