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Damit das klar ist!
Fußball-EM: Polizei Göttingen erklärt die „Spielregeln“ für Autokorsos und Fanartikel

Freitag 10. Juni 2016 - Göttingen (wbn). Fan-Information der Polizeiinspektion Göttingen: Zum Start der Fußball-Europameisterschaft geben die Ordnungshüter die Spielregeln für Autokorsos und Fanartikel bekannt.

Unter anderem gilt: Autokorsos haben keine Vorfahrt! Rote Ampeln sind tabu! Und: Nicht aus dem Fenster lehnen! Auch die „Beeinträchtigung Dritter“ ist verboten.

 

 

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Nachfolgend die detaillierte Fan-Information der Polizeiinspektion Göttingen:

„Mit dem Start der Fußball-EM 2016 stellt sich die Polizei Göttingen neben vielen ausgelassen feiernden Fans auch wieder auf die bekannten Autokorsos ein. Insbesondere nach den Spielbegegnungen der Deutschen Nationalelf rechnen die Beamten in Stadt und Landkreis Göttingen mit einem höheren Aufkommen. Doch nicht alles, was sich da im Auto und auf der Straße so abspielt, ist auch erlaubt. Denn auch wenn es sich so mancher vielleicht nicht vorstellen kann, auch bei Autokorsos und Jubelfeiern gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung.

Um die Auto-Runden in und um Göttingen genießen zu können, sollten die Verkehrsteilnehmer deshalb einige "Spielregeln" beachten.

Korso hat keine Vorfahrt

Der Autokorso jubelnder Fußballfans durch die Städte und Gemeinden hat nicht automatisch Vorfahrt. Bei aller Freude gelten weiterhin die Regeln des Straßenverkehrs und der Rücksichtnahme auf unbeteiligte Verkehrsteilnehmer. Auch bei Schrittgeschwindigkeit und in Feierlaune müssen die Verkehrsregeln eingehalten werden.

Rote Ampeln sind tabu

Rote Ampeln überfahren oder Alkohol am Steuer sind absolut tabu. Die Polizei wird insbesondere bei Gefährdungen, groben Verkehrsverstößen oder Straftaten konsequent einschreiten.

Nicht aus dem Fenster lehnen

Wer sich aus dem Fenster oder Schiebedach lehnt, um besser die großen Fahnen schwingen zu können, oder sich gar auf die Motorhaube oder das Dach setzt, gefährdet nicht nur sich und seine Gesundheit, sondern im Falle eines Unfalls auch seine Versicherungsansprüche. Im Übrigen ist für die ordnungsgemäße Besetzung des Fahrzeuges der Fahrzeugführer verantwortlich.

Beeinträchtigungen Dritter vermeiden

Die Durchführung eines Autokorso stellt eine übermäßige Straßenbenutzung dar und bedarf grundsätzlich der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Bei einer spontanen Durchführung trifft die Polizei die notwendigen Maßnahmen und legt die erforderlichen Auflagen fest. Autokorsos können toleriert werden, wenn die Beeinträchtigung Dritter auf ein zumutbares Maß minimiert ist.

Polizei schaut genau hin

Relevante Aspekte für das Einschreiten der Polizei sind der Zeitpunkt und die Dimension des Autokorsos, das Verhalten der Teilnehmer und Zuschauer sowie die spezifischen, aus dem Autokorso resultierenden Gefahren, vor allem aufgrund der Vermischung mit Fußgängern.

Außerdem gilt: Anschnallen nicht vergessen! Überschwänglich feiernden Fußballanhängern drohen sonst selbst bei relativ niedrigen Geschwindigkeiten lebensbedrohliche Verletzungen.

"Natürlich möchten wir keine Spielverderber sein und den feiernden Fans ihren Spaß nehmen. Aber Sicherheit geht eindeutig vor! Wenn die Spielregeln eingehalten werden, hat auch die Polizei Göttingen nichts gegen friedlich feiernde Fans auf der Straße einzuwenden",  so der Leiter der Polizeiinspektion Göttingen Thomas Rath. "Meine Kolleginnen und Kollegen werden sicherlich mit dem richtigen Augenmaß das Geschehen beobachten. Ein Auge zudrücken können sie aber nicht immer. Insofern hoffen wir auf ein vernünftiges Feierverhalten aller Fußballfans."

Fanartikel im Spiel - was ist erlaubt?

Unabhängig von der Frage "Autokorso ja oder nein" werden viele Autofahrer ihr Fahrzeug zum ersehnten Fußballfest wieder mit liebevoll ausgewählten Fanartikeln schmücken. Doch Achtung! Auch hier gibt es Grenzen!

Um einen vorzeitigen "persönlichen Spielabbruch" zu vermeiden, rät Verkehrssicherheitsberater Jörg Arnecke:

1. Spielregeln beachten!

Schützen Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer, indem Sie ausschließlich sichere Fan-Artikel nutzen, die den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen. Seien Sie umsichtig! Vermeiden Sie stets eine Behinderung, Gefährdung oder gar Schädigung von anderen Verkehrsteilnehmern.

2. Kein Spiegel in der "Abseitsfalle"!

Die Spiegelsocke - ein Fanartikel der besonderen Art - kann insbesondere für Fahrer von neueren Fahrzeugmodellen schnell zur "Abseitsfalle" werden. Außenspiegel mit integrierten Blinkern sowie die vorhandenen Spiegelflächen dürfen nicht verdeckt werden. Dies gilt auch für Sensoren von Fahrassistenzsystemen, die im Spiegel verbaut sind. Die unerwartete Folge: Der Ausfall einzelner Fahrzeugassistenzsysteme!

3. Bitte nicht: Fahnen(los) und Führerscheinentzug!

Fahnen, eingeklemmt zwischen Fenster und Karosserie, sind gern genutzte Fan - Utensilien, jedoch eine oft unterschätzte Gefahr für Fußgänger, Rad- und Motorradfahrer. Bereits im innerstädtischen Verkehr besteht die Gefahr, dass der Fahnenschmuck aufgrund eingerissener und poröser Plastikstangen / - halterungen sich vom Fahrzeug löst. Bei einem Verkehrsunfall kann dies zum Leistungsausschluss der Kfz.-Versicherung führen. Alkoholbedingte "Fahrer - Fahnen" können zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Dies gilt bereits bei einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,30 Promille mit einhergehenden alkoholbedingten Ausfallerscheinungen.

4. Ungebetene Gäste - setzen Sie nichts unnötig aufs Spiel!

Entfernen Sie Fan-Gimmicks, die zwischen Scheibe und Karosserie geklemmt werden, unmittelbar nach Fahrtende! Diese Artikel, wie u.a. Pkw-Fahnen, verhindern das vollständige Schließen der Fahrzeugscheibe und erleichtern hierdurch das widerrechtliche Öffnen des Fahrzeugs. Dies kann zum Verlust einer möglichen Versicherungsleistung führen!

5. Durchblick - eine gute Taktik!

Ein guter Durchblick ist für den ungehinderten Genuss des Sommermärchens 2016 zwingend erforderlich. Besonders wichtig ist, dass die im Sichtbereich des Fahrers befindlichen Fensterflächen, weder durch Folien noch durch eine Innendekoration, verdeckt sind. Eine ungehinderte Sicht im 180-Grad-Winkel ist zwingend erforderlich. EM - Fensterschmuck, wie zum Beispiel halbtransparente Folien für die Heckscheibe, sind ab der B-Säule zulässig. Eine eingeschränkte Sicht des Fahrers führt zwangsläufig zur "roten Karte"!

6. Material - Check

Prüfen Sie vor jedem Fahrtbeginn, ob der zulässige Fahrzeugschmuck an Ihrem Fahrzeug noch gut befestigt ist und eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Noch eine berühmte Fußballweisheit zum Schluss: "Bei einem Fußballspiel verkompliziert sich allerdings alles durch die Anwesenheit der gegnerischen Mannschaft". (Jean-Paul Sartre)

Wir wünschen eine aufregende und sichere Fußballzeit!“

 

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