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Wo das Siegel hingehört klebte eine Briefmarke…
Autofahrerin (32) peppt ihre Nummernschilder auf – doch die Polizei hat was dagegen

Freitag 6. Januar 2017 - Herford (wbn). Hätte sie mal die Finger davon gelassen… Peinlicher Kennzeichen-Fauxpas in Herford! Dort haben Polizisten eine 32 Jahre alte Autofahrerin gestoppt, die ohne TÜV-Plakette und ohne Siegel des Landes Nordrhein-Westfalen unterwegs gewesen ist. Stattdessen prangte vorn eine Briefmarke mit dem Motiv „Ostsee Boddenlandschaft“ und hinten ein formschön ausgerissener Briefkopf der Finanzverwaltung Herford.

Die Erklärung der 32-Jährigen: Sie wollte zum Straßenverkehrsamt nach Kirchlengern fahren, um dort ihren seit Oktober 2016 stillgelegten Toyota vorzuführen. Als die Beamten ihr entgegneten, dass die Behörde bereits geschlossen hatte, verweigerte die Frau jede weitere Aussage. Nun hat sie gleich mehrere Strafanzeigen am Hals.

(Zu den Bildern: Ein Briefkopf der Finanzverwaltung (oben) und eine gestempelte Ostsee-Briefmarke sollten die NRW-Siegel ersetzen. Fotos: Polizei)

 

 

Fortsetzung von Seite 1

 

Nachfolgend der Polizeibericht aus Herford:

„Am Donnerstag, gegen 16:50 Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung der Polizei ein Toyota Starlet auf der Hermannstraße auf, da dieser keine TÜV-Plakette und ein offensichtlich verändertes Siegel am hinteren Kennzeichen aufwies. Auf Nachfrage gab die 32-jährige Fahrerin an, sie wäre auf dem Weg zum Straßenverkehrsamt in Kirchlengern, um ihr Fahrzeug dort vorzuführen. Nach dem Hinweis, dass das Amt bereits geschlossen habe, verweigerte die Herforderin die weitere Aussage. Bei der genaueren Überprüfung der beiden am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen wurde festgestellt, dass auf dem Frontkennzeichen anstelle des amtlichen Siegels eine blau-grüne Briefmarke aufgeklebt worden war. Anstelle des amtlichen Siegels war der Briefkopf eines amtlichen Schreibens mit dem Wappen am hinteren Kennzeichen befestigt. Wie sich herausstellte, wurde der Toyota bereits im Oktober des letzten Jahres amtlich außer Betrieb gesetzt. Die Weiterfahrt wurde vor Ort untersagt und eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Kennzeichenmissbrauchs und Verstößen gegen das Pflichtversicherungs- und das Kraftfahrzeugsteuergesetz vorgelegt.“

 

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