Die ersten Übergriffe an Kindern wurden bereits vor 50 Jahren (!) angezeigt
Im Windschatten von Lügde - das kirchenrechtliche Urteil gegen "Pater Peter" wird in Hildesheim rechtskräftig
Samstag 25. Mai 2019 - Hildesheim / Berlin / Lügde (wbn). Mehr als 100 Kinder soll „Pater Peter“ sexuell missbraucht haben. Für ihn war’s wohl der Himmel, für die kleinen Opfer mit Sicherheit die Hölle.
Und das in der katholischen Jesuiten-Hochburg Canisius Kolleg in Berlin. Aber auch und vor allem im Bistum Hildesheim. Anfang der 80er sollen die ersten Hinweise und Hilferufe von Opfern erfolgt sein. Doch die Reaktionen und Konsequenzen der Kirchenoberen ließen gut 50 Jahre auf sich warten. Ein mehr als verpfuschtes Leben lang. Juristisch sind viele Fälle verjährt. Das Institut für Praxisforschung und Projektberatung in München hat dem Bistum Hildesheim und den Jesuiten ein „Muster des Wegschauens“ bescheinigt. Wiedermal eine schallende Ohrfeige für die Kirchen-Aufklärungskultur in Deutschland und im Vatikan.
Nachfolgend die Pressemitteilung aus dem Bischöflichen Generalvikariat Hildesheim vom Mittwoch dieser Woche im Wortlaut:
„Das im Dezember 2018 gefällte kirchenrechtliche Urteil gegen den Ruhestandsgeistlichen Peter R. wegen verschiedener Missbrauchstaten ist rechtskräftig: R. wird aus dem Priesterstand entlassen. Er verliert weitestgehend seine Pensionsansprüche. In Absprache mit Betroffenen werden 20.000 Euro für ein Projekt zur Aufarbeitung der Geschehnisse im Canisius-Kolleg gezahlt. R. gilt als einer der Haupttäter am Berliner Canisius-Kolleg und soll sich außerdem im Bistum Hildesheim in verschiedenen Fällen der sexualisierten Gewalt schuldig gemacht haben. Das Urteil gegen den Priester wurde vom Kirchengericht des Erzbistums Berlin gefällt und inzwischen vom Vatikan bestätigt. Umgesetzt wird es nun vom Bistum Hildesheim, da Peter R. bisher ein Priester des Bistums Hildesheim ist und seine Ruhestandsbezüge von der Diözese bezieht.
Die Versorgung durch das Bistum wird nun auf ein Mindestmaß zur Grundsicherung im Alter angeglichen. In Absprache mit den Nebenklägern werden 20.000 Euro als Startkapital in ein Projekt zur Aufarbeitung der Geschehnisse im Canisius-Kolleg und dessen Erforschung gezahlt. Diese Zahlungen sollen als Unterstützung und zur Prävention von sexualisierter Gewalt dienen. Es sind keine Zahlungen in Anerkennung des Leids, wie sie in den entsprechenden Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz vorgesehen sind.
Die gegen Peter R. verhängte Entlassung aus dem Klerikerstand ist das höchste Strafmaß, das ein Kirchengericht verhängen kann. R. verliert damit alle mit der Priesterweihe verbundenen Rechte. Das heißt, er darf (mit Ausnahme der Erteilung einer Absolution an einen Gläubigen in Todesgefahr) keine Sakramente mehr spenden, keine kirchlichen Ämter mehr ausüben und sich mit seiner Kleidung nicht mehr als Priester zu erkennen geben.“