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Sozialministerin Reimann verkündet weitere Lockerungen

Behindertenwerkstätten und Tagespflegeeinrichtungen dürfen ab Montag in Niedersachsen wieder öffnen

Freitag 22. Mai 2020 - Hannover (wbn). Kommende Woche erfolgen in Niedersachsen zahlreiche Öffnungen im sozialen Bereich.

Ab Montag dürfen Behindertenwerkstätten und Tagespflegeeinrichtungen für ältere Menschen unter bestimmten Bedingungen wieder öffnen. Starke Lockerungen gibt’s auch für Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten.

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Das Corona-Virus und seine Folgen sind im gesamten sozialen Bereich besonders spürbar. Aufgrund der notwendigen Schutzmaßnahmen konnten viele Leistungen und Angebote nicht oder nur eingeschränkt per Telefon- oder Videoberatung erbracht werden. "Das derzeit stabil ruhige Infektionsgeschehen lässt mich vorsichtig optimistisch nach vorne blicken und gibt uns die Möglichkeit zu weiteren Schritten. Wir haben dabei die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, Alten und Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderungen und Menschen, die in ihrem Alltag Rat und Unterstützung brauchen, klar im Blick", sagt Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann.

So dürfen ab Montag Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Tagesförderstätten wieder bis zur Hälfte der Plätze öffnen.

Einrichtungen der Tagespflege für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen können mit einem entsprechenden Hygienekonzept ab Montag wieder maximal die Hälfte der vereinbarten Plätze belegen.

"Die letzten Wochen mit vielen Einschnitten gerade im pflegerischen Bereich und in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe waren für viele Betroffene eine große Belastung. Aber leider waren sie auch notwendig. Denn gerade hier haben wir es mit besonders schutzbedürftigen Personen zu tun. Deswegen bin ich sehr froh, dass die Lage mehr Freiheiten zulässt. Das entlastet insbesondere die pflegenden Angehörigen", so Dr. Carola Reimann.

Darüber hinaus können Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Jugendbildungsstätten und vergleichbare Einrichtungen wieder Einzelpersonen und Familien beherbergen und bis zu 60 Prozent ihrer Betten gleichzeitig vermieten.

 

Gruppenveranstaltungen und -angebote sowie die Aufnahme von Gruppen bleiben vorerst untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind die Heimvolkshochschulen.

 

Weiter können soziale Hilfen, Beratungsangebote und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe wieder öffnen.

 

Ebenso können einzelne Personen oder Personen eines Hausstandes wieder soziale, pädagogische und psychologische Beratungsstellen aufsuchen. Das sind zum Beispiel Beratungsstellenstellen für Senioren, Pflege, Familien, Wohnungs- und Obdachlose. Dazu gehören weiter Erziehungsberatungsstellen, Angebote der Migrationsberatung, Gewaltberatung, Lebensberatung, Drogenberatung, Suchtberatung und Anerkennungsberatung.

 

Ebenfalls zum 25. Mai können offene, gruppenbezogene und gemeinwesenorientierte Angebote der Kinder- und Jugendhilfe bis zu 10 Personen, einschließlich der Aufsichtspersonen, öffnen.

 

 

 

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