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Mit hastigem Wendemanöver aufgefallen

In Coppenbrügge: Flucht vor der Polizei - aber schon an der Woltmühle hatten die Polizisten den Golf-Fahrer

Dienstag 16. Juni 2020 - Coppenbrügge (wbn). Die kurze Flucht Richtung Woltmühle half dem verdächtigen Golf-Fahrer nicht weiter. Die Polizei aus Bad Münder konnte ihn in Coppenbrügge auf einem Grundstück an der Woltmühle stellen und wusste schnell weshalb der Fahrer mit zwei weiteren Insassen fliehen wollte.

Er hatte keinen Führerschein, dafür aber „Betäubungsmittel“ im Körper. Es folgte das ganze Repertoire polizeilicher Maßnahmen: Blutprobe, Wagen sichergestellt, Weiterfahrt untersagt, Ermittlung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetzt. Und dann noch das zu ahndende Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln.

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– Auf diesen Golffahrer kommt jetzt einiges zu! Nachfolgend der Polizeibericht aus Coppenbrügge. „Am Freitag (12.06.2020) kontrollierten Beamte des Polizeikommissariats Bad Münder den Fahrzeugführer eines VW Golf, nachdem dieser vergeblich versucht hatte, sich einer Kontrolle zu entziehen.

Gegen 14.30 Uhr kam den Beamten der dunkle Golf mit PI-Kennzeichen Ortseingang Coppenbrügge entgegen. Da der Fahrzeugführer zuvor innerhalb einer dortigen Baustelle (mit Ampelreglung) gewendet hatte, entschloss sich die Streifenbesatzung dazu, den Fahrer zu kontrollieren.

Nach einer kurzen Flucht konnten die Beamten den Pkw, besetzt mit drei Personen, auf einem Grundstück der Woltmühle feststellen. Nach Überprüfung seiner Personalien und seiner Fahrtauglichkeit war schnell klar, warum der 33 Jahre alte Mann versucht hatte vor der Polizei zu fliehen. Der Mann war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.

Eine Kennzeichenabfrage ergab zudem, dass der Versicherungsschutz des VW Ende Mai 2020 erloschen war.

Aufgrund der Betäubungsmittelbeeinflussung wurden dem 33-Jährigen später durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen.

Die Kennzeichen des VW Golf wurden sichergestellt. Die Weiterfahrt untersagt.

Die Polizei Bad Münder ermittelt gegen den 33 Jahre alten Fahrzeugführer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.

 

 

 

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