Glosemeyer erwartet entschiedene Reaktion aus Brüssel
Nicht mit europäischer Idee vereinbar: Das Urteil des polnischen Verfassungsgerichtes
Samstag 9. September 2021 - Hannover / Brüssel (wbn). Warschau hat versucht in einem nationalen Alleingang mit einem nationalen Gericht EU-Recht auszuhebeln. Das stösst auf entschiedene Kritik in der niedersächsischen SPD.
Das polnische Verfassungsgericht hat am Donnerstag einzelne EU-Gesetze für verfassungswidrig erklärt. Dem Urteil war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vorausgegangen, die auf Antrag der Europäischen Kommission eine Korrektur der umstrittenen Justizreform in Polen verlangt hatte. „Das Urteil in Polen können wir so nicht stehenlassen. Der Vorrang des EU-Rechts ist ein zentrales Prinzip unserer gemeinsamen Wertegemeinschaft“, erklärt Immacolata Glosemeyer, europapolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion in Hannover.
In einer ersten Mitteilung bestätigte die EU-Kommission, dass der Vorrang des EU-Rechts unverändert gelte. „Was wir gestern in Polen beobachten mussten, ist ein beispielloser Vorgang. Noch nie hat ein nationales Gericht EU-Recht für verfassungswidrig erklärt – dieses Urteil wird weit über Polen hinaus Folgen haben“, zeigte sich die SPD-Europaexpertin besorgt.
Abschließend betont Glosemeyer: „Es sollte allen klar sein, dass unter diesen Umständen europäische Fördermittel nicht mehr an Polen ausgezahlt werden können, nachdem sich das Land mit beiden Beinen außerhalb der europäischen Rechtsordnung stellt. Mir tun dabei in erster Linie die polnischen Bürgerinnen und Bürger leid, die das nun unverschuldet zu ertragen haben. Die PiS-Regierung muss sich entscheiden, ob sie ihre Verfassung EU-konform ändert und damit weiterhin Teil der EU bleibt oder die Union verlässt. Ein Dazwischen kann es nicht geben.“