Knapp 27.000 Fälle häuslicher Gewalt in Niedersachsen
Grosch für Ausweitung der psychosozialen Prozessbegleitung auf Gewaltschutzverfahren
Donnerstag 14. März 2024 - Hameln / Hannover (wbn). Im Einsatz für den Opferschutz soll die Ausweitung der psychosozialen Prozessbegleitung auf Gewaltschutzverfahren erfolgen.
Diese Notwendigkeit hat der heimische Landtagsabgeordnete Constantin Grosch (SPD) unterstrichen. Häusliche Gewalt ist in Niedersachsen keine Randerscheinung: Im Jahr 2022 wurden landesweit knapp 27.000 Fälle registriert. Im Bestreben, Opfern häuslicher Gewalt eine umfassendere Unterstützung zukommen zu lassen, plant Niedersachsen die Ausweitung der bewährten psychosozialen Prozessbegleitung auf Gewaltschutzverfahren.
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Derzeit sehen sich Opfer im Rahmen des Gerichtsprozesses häufig mit den Tätern konfrontiert und sind vorsichtigen, aber dennoch ausgiebigen Fragen der Staatsanwaltschaft und Gerichte gegenübergestellt. Das kann zu erheblichen psychischen Belastungen führen. Die Stabilität und Zuverlässigkeit der Opfer und gleichzeitigen Zeugen von Gewalttaten ist im Gewaltschutzverfahren jedoch von hoher Bedeutung. Zur effektiven Bekämpfung häuslicher Gewalt gehört demnach auch effektiver Gewaltschutz.
Constantin Grosch, Mitglied im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen: „Wir erkennen die Notwendigkeit, Opfer von Gewalttaten besser zu unterstützen, insbesondere während des gerichtlichen Prozesses. Die psychosoziale Prozessbegleitung hat sich bereits im Strafverfahren bewährt, und es ist an der Zeit, dieses unterstützende Instrument auch auf Gewaltschutzanordnungsverfahren auszuweiten.“
Die psychosoziale Prozessbegleitung hat das Ziel, Opfer von Gewalttaten in den Vorbereitungen sowie während des Gerichtsprozesses psychisch zu stärken und die Herausforderungen zu erleichtern. Es soll ein Modellprojekt initiiert werden, um die Effektivität der psychosozialen Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren zu überprüfen.
„Ein Modellprojekt soll die Wirksamkeit der psychosozialen Prozessbegleitung gezielt evaluieren. Das ist die Grundlage, um zu entscheiden, ob diese Unterstützung auch auf andere Verfahren als den Strafprozess ausgeweitet werden sollte. Unser Ziel ist eine landesweite Implementierung, um Opfer von Gewalttaten bestmöglich zu schützen“, so Grosch.