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Wüste Kartenrunde bei Zechgelage in der Gartenlaube
Das Kartenspiel heißt "Schwimmen" oder "Hos'n obi" - und zum Schluß wurde das Opfer gnadenlos mit der Hundeleine bis zur Ohmacht gewürgt


Alfeld (wbn).  In Bayern heißt das Kartenspiel auch „Hos'n obi“ oder „Wutz“, hierzulande ist es eher bekannt als „Schwimmen“. Es geht hierbei auch um drei „Leben“ – sind die alle bei dem Kartenspiel verspielt, beginnt das Schwimmen. Und das hätte bei vier stark betrunkenen Kartenspielern (2,5 Promille!) in einer Gartenlaube in Alfeld fast einen tödlichen Ausgang gehabt.


Ein Mitspieler (50) wurde im Streit mit der Hundeleine gewürgt bis ihm Schwarz vor den Augen wurde!  Als das Opfer aus der Ohnmacht erwachte, war nur noch der Laubenbesitzer da.  Wenige Stunden später stand dann die Polizei vor der Tür des Täters: Verdacht eines versuchten Tötungsdeliktes.  Jetzt hatte der die denkbar schlechtesten Karten. Hier der Polizeibericht zu dem wüsten Zechgelage aus Alfeld: „Eigentlich sollte es am Sonntag, 8.1.2012, ein gemütlicher Kartenabend werden.
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Aber ein Streit zwischen zwei Männern, der beinahe tödlich ausging, beendete vorzeitig die Kartenrunde. Vier untereinander bekannte Männer hatten sich schon am Sonntagnachmittag in der auf dem Grundstück eines der Männer stehenden Gartenlaube getroffen und dort heftig getrunken. Zum frühen Abend hin kam man auf die Idee, "Schwimmen" zu spielen. Im Verlauf des Kartenspieles soll es dann zwischen einem 50-Jährigen und einem 52-Jährigen, beide mit etwa 2,5 Promille stark alkoholisiert, zum Streit gekommen sein.

Von Betrugsabsichten seitens des 50-Jährigen sei während des Kartenspielens die Rede gewesen. Die bis dahin verbale Auseinandersetzung sei dann eskaliert. Gegen 19:00 Uhr soll der 52-Jährige in einer kurzen Spielpause vom Tisch aufgestanden sein, sich eine in der Nähe liegende Hundeleine gegriffen und diese, während er hinter dem Opfer stand, um den Hals des 50-Jährigen gelegt haben. Dem wiederum sei sofort schwarz vor Augen geworden, dann sei er ihn Ohnmacht gefallen. Nachdem er wieder zu Bewußtsein gekommen sei, will der 50-Jährige zu sich nach Hause gegangen sein, zumal nur noch der Laubenbesitzer vor Ort war. Von zu Hause aus telefonierte er mit seinem Kontrahenten und verlangte eine Entschuldigung, die dieser aber nicht aussprechen mochte.

Daraufhin informierte der 50-Jährige die Polizei, die im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme deutliche Verletzungen am Hals feststellten. Der 50-Jährige wurde einem Rechtsmediziner vorgestellt, der den Würgevorgang aufgrund der bestehenden Verletzungen als potentiell lebensbedrohliche Handlung bezeichnete. Alfelder Polizisten nahmen daraufhin den bis dahin unbescholtenen 52-Jährigen gegen 22:00 Uhr in seiner Wohnung wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts fest. Nach den erfolgten Vernehmungen ist der 52-Jährige wieder auf freien Fuß gekommen. Letztendlich war ihm eine Tötungsabsicht nicht nachzuweisen. Es erwartet ihn aber auf jeden Fall ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung.“
 

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