Für Menschen besteht keine Gefahr
Das sofortige Aus für 34.500 Legehennen - weiterer Fall von milder Vogelgrippe in Niedersachsen
Hannover/Meppen (wbn). Ein weiterer Fall von milder Vogelgrippe in Niedersachsen. 34.500 Legehennen müssen nunmehr getötet werden.
Ein Fall von milder Vogelgrippe ist im Landkreis Emsland aufgetreten. Bei Eigenkontrollen wurde bei Legehennen in einer Freilandhaltung im Landkreis Emsland die milde Form der Vogelgrippe (Typ H7) festgestellt. Betroffen sind rund 34.500 Legehennen in Freilandhaltung, die nun tierschutzgerecht getötet werden müssen. Für Menschen besteht keine Gefahr.
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Wie auch bei den drei aufgetretenen Fällen in Putenbeständen im Landkreis Osnabrück sind Maßnahmen für ein niedrig pathogenes Influenzageschehen sofort eingeleitet worden. Demnach wurde ein Sperrgebiet von einem Kilometer um den Ausbruchsbetrieb errichtet. In diesem Sperrgebiet befindet sich eine weitere Geflügelhaltung mit rund 10.000 Tieren. Geflügel darf im Sperrgebiet nicht transportiert werden. Gibt es 21 Tage nach Reinigung und Desinfektion des Betriebes keinen neuen Fall, können diese Maßnahmen wieder aufgehoben werden. Weiterhin werden epidemiologische Ermittlungen durchgeführt, um gegebenenfalls die Ursache sowie Kontaktbetriebe festzustellen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand gibt es keine Kontakte zum Vogelgrippegeschehen im Landkreis Osnabrück.
Die niedrigpathogene aviäre Influenza vom Typ H5 wurde in den zurückliegenden Monaten in Geflügelkleinstbeständen in Schleswig-Holstein und Hessen sowie in einem Entenmastbestand in Brandenburg festgestellt. Ein Kleinstbestand in Nordrhein-Westfalen war im März dieses Jahres vom Typ H7 betroffen; dieser Typ wurde vor einigen Monaten auch in Haltungen von Freilandhennen im Gelderland und Flevoland in den Niederlanden festgestellt.