Na sowas!
Gast wollte mit "Goldbarren" zahlen, Wirtin willigte ein - und nun ermittelt die Polizei
Donnerstag 29. Januar 2015 - Minden (wbn). Es ist ganz offensichtlich nicht alles Gold was glänzt! Das musste die Wirtin einer Pension in Minden jetzt schmerzlich feststellen. Sie hatte sich gutgläubig darauf eingelassen, dass ihr Gast (28) seine Mietschulden mit zwei Goldbarren zahlt, die er zuvor nach eigenen Angaben ebenso gutgläubig auf dem Flohmarkt erworben hatte. Dumm nur: Das Edelmetall war gar nicht so edel.
Dabei hatte die Wirtin ihrem Schuldner sogar noch Wechselgeld gegeben, weil der vermeintliche Wert der zwei je 28 Gramm schweren Goldbarren höher war als der zu zahlende Betrag. Als ihr ein Profi bei der Überprüfung in einem Fachgeschäft später eröffnete, dass ihre formschönen güldenen Flachquader praktisch wertlos sind, rief die Frau die Polizei. Die ermittelt nun gegen den 28-Jährigen – in einem Strafverfahren wegen Betrugs. Nach Angaben der Ermittler ging es um einen Betrag in Höhe von mehreren hundert Euro.
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Nachfolgend der Polizeibericht aus Minden:
„Da er mit zwei unechten Goldbarren Mietschulden bezahlen wollte, droht einem 28-jährigen Mindener nun ein Strafverfahren wegen Betruges.
Nachdem Mietschulden in Höhe von mehreren hundert Euro angefallen waren, händigte der Mann der Wirtin einer Mindener Pension zwei Barren Feingold zu je 28 Gramm aus. Da der Wert des Goldes den geschuldeten Betrag überstieg, bekam der 28-Jährige noch Bargeld zurück. Bei einer anschließenden Überprüfung der Goldbarren in einem Mindener Fachgeschäft stellte sich allerdings heraus, dass die Barren wertlos sind. Die Wirtin verständigte daraufhin die Polizei.
Die Beamten der Kriminalwache trafen den 28-Jährigen am Mittwoch noch in der Pension an. Da sich in seinem Zimmer noch ein weiterer Barren befand, wurde dieser ebenfalls sichergestellt. In seiner Vernehmung gab der Mann er, er habe das Gold auf einem Flohmarkt in Minden gutgläubig erworben. Da keine Haftgründe vorlagen, wurde der 28-Jährige in Absprache mit der Staatsanwaltschaft später wieder auf freien Fuß gesetzt.“